Jährliche Termine und Fristen
Datum | Beschreibung |
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01.01. | Beginn der neuen Mitgliedstätigkeit bei Wechsel des Stammes oder der Mitgliedsart, Fälligkeit des Jahresbeitrages |
Januar | Einpflegen der Austritte und Stammeswechsel zum Jahresende sowie allgemeiner Datenabgleich |
31.01. | Letzter Termin, an dem nachträglich Austritte zum Austrittsdatum 31.12. des Vorjahres erfasst werden können |
Februar | Rechnungserstellung für die Bundes- und Landesbeiträge |
28.02. | Zahlungsfrist für die Mitgliedsbeiträge vom Stamm an den Landesverband |
März/April | Einpflegen der von der Landesversammlung gewählten Bundesdelegierten |
31.03. | Zahlungsfrist für die Mitgliedsbeiträge vom Landesverband an das Bundesamt |
01.07. | Stichtag, ab dem von Neumitgliedern der ermäßigte Halbjahresbeitrag erhoben wird |
November | Letzte Zahlungserinnerung an säumige Beitragszahler*innen |
Dezember | Beendigung der Mitgliedschaft von Mitgliedern ohne Beitragseingang zum 01.12. |
31.12. | Austrittsfrist für Mitglieder, die im Folgejahr keinen Beitrag mehr bezahlen möchten, Ende der alten Mitgliedstätigkeit bei Wechsel des Stammes oder der Mitgliedsart |