Aufnahmeordnung beachten
Wann ist ein Aufnahmeantrag erforderlich?
Ein Aufnahmeantrag ist erforderlich bei
- Erstmaligem Beitritt in den BdP
- Wiedereintritt nach Unterbrechung der Mitgliedschaft (d.h. nach erfolgtem Austritt), siehe auch Wiedereintritt
- Wechsel zwischen Mitgliedsarten (z.B. von fördernder Mitgliedschaft zu ordentlicher Mitgliedschaft), siehe auch Mitgliedsart ändern
- Aufnahme einer Zweitmitgliedschaft, siehe auch Mitgliedschaft und Tätigkeit in mehreren Stämmen
Kein Aufnahmeantrag ist erforderlich bei
- Stammeswechsel, sofern dieser ohne Unterbrechung der Mitgliedschaft im BdP erfolgt, siehe auch Stamm wechseln
1. Aufnahmeantrag
Der Aufnahmeantrag ist als Vordruck mit zwei Durchschlägen beim Landesverband erhältlich, zudem kann er online auf www.meinbdp.de im Bereich Bund abgerufen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Die letzte Durchschlagseite bleibt beim Mitglied bzw. den Erziehungsberechtigten, auf seiner Rückseite sind Auszüge aus der Bundessatzung sowie der Aufnahmeordnung abgedruckt.
Bitte beachten
- Der Aufnahmeantrag muss in jedem Fall vom zukünftigen Mitglied selbst, bei Minderjährigen zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden
- Das Datum der Unterschrift des Mitgliedes entspricht bei Annahme des Antrags dem Beitrittsdatum und ist damit relevant für die Beitragsberechnung
- Volljährige Mitglieder müssen ihren Aufnahmeantrag begründen
2. Erfassung der Mitgliedsdaten durch Stamm
Der Stamm prüft den Aufnahmeantrag inhaltlich und formal. Fehlerhafte und unvollständige Anträge müssen zurückgegeben werden.
Sofern der Stamm dem Mitgliedsantrag zustimmt, erfasst der die Daten des Mitglieds in der Mitgliederverwaltung wie unter Neues Mitglied anlegen beschrieben. Der Mitgliedsdatensatz gelangt automatisch in den Status WARTEND, hierdurch ist die ausstehende Zustimmung zum Aufnahmeantrag durch Land und Bund dokumentiert.
Volljährige Personen
Bei volljährigen Antragsteller*innen sind sowohl die Begründung des Mitglieds als auch die Stellungnahme der Stammesführung im Reiter „Sonstiges“ zu erfassen. Besonders lange Begründungen und Stellungnahmen (die nicht in das Feld auf dem Aufnahmeantrag passen) können per E-Mail an den*die Landesmitgliederverwalter*in geschickt werden.
Ohne Begründung und Stellungnahme kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden! Die Stellungnahme der Stammesführung ist so zu verfassen, dass dem Landes- und Bundesvorstand deutlich wird, weshalb der Stamm die Aufnahme befürwortet oder ablehnt.
In jedem Fall gibt der Stamm die erste Seite des Aufnahmeantrags (bei Kopien: Das Original) unverzüglich an den Landesverband weiter. Der Durchschlag (bzw. eine Kopie) verbleibt im Stamm.
Ablehnung von Aufnahmeanträgen
Lehnt der Stamm einen Aufnahmeantrag ab, so muss dieser dennoch unverzüglich an den Landesverband weitergeleitet werden (vgl. Aufnahmeordnung).
3. Entscheidung über den Aufnahmeantrag durch Landesverband und Bund
Landesverband
Sobald der schriftliche Aufnahmeantrag dem Landesverband vorliegt, prüft dieser den Aufnahmeantrag.
Die Entscheidung über die Mitgliedsaufnahme wird über die Funktion Mitgliedsaufnahme genehmigen dokumentiert. Bei volljährigen Antragsteller*innen ist hierzu eine Stellungnahme des Landesvorstands erforderlich und in der Mitgliederverwaltung zu erfassen.
Wartende Mitglieder anzeigen
Noch ausstehende Mitgliedsanträge können über den Report Unbearbeitete Aufnahmeanträge (Mitgliedsstatus Wartend) (PDF) angezeigt oder im Bereich Suche mit den Sucheinstellungen Mitgliedsstatus = Wartend gefunden werden
Ablehnung von Aufnahmeanträgen
Lehnt der Landesverband einen Aufnahmeantrag ab, so setzt er davon den Bundesverband unverzüglich davon in Kenntnis (vgl. Aufnahmeordnung) und stimmt das weitere Vorgehen mit dem Bundesamt ab. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags erfolgt durch den Bundesvorstand, alle Untergliederungen erhalten hiervon eine Kopie.
Bund
Bei volljährigen Antragsteller*innen ist zudem die Zustimmung des Bundesvorstands erforderlich. Auch diese Entscheidung wird über die Funktion Mitgliedsaufnahme genehmigen dokumentiert.
Wartende Mitglieder Ü18 anzeigen
Noch ausstehende Mitgliedsanträge können über den Report Unbearbeitete Aufnahmeanträge (Mitgliedsstatus Wartend) (PDF) angezeigt oder im Bereich Suche mit den Sucheinstellungen Alter von = 18 und Mitgliedsstatus = Wartend gefunden werden
4. Ausstellung des Mitgliedsausweises
Sobald alle erforderlichen Zustimmungen zum Aufnahmeantrag vorliegen, gelangt das Mitglied automatisch in den Status AKTIV. Einmal im Quartal verschickt das Bundesamt ein Begrüßungsschreiben an alle neuen Mitglieder, welches einen BdP-Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat enthält.