Beim Anlegen eines neuen Mitglieds wird automatisch dessen erste Mitgliedstätigkeit erzeugt. Nähere Erläuterungen findet ihr in der Anleitung Tätigkeiten verwalten. Ändert sich später die Art der Mitgliedschaft in der Gruppierung, zum Beispiel von ordentlich zu fördernd, so ordnen wir dem Mitglied eine weitere Mitgliedstätigkeit zu.
Änderung der Mitgliedsart
Hatte die Person bisher nur die Mitgliedsart „Kein Mitglied“ inne, legt der*die Landesmitgliederverwalter*in die neue Mitgliedstätigkeit direkt nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufnahmeverfahrens an und übernimmt das Unterschriftsdatum des Mitgliedes auf dem Aufnahmeantrag als neues Eintrittsdatum.
Die Änderung einer sonstigen Mitgliedsart erfolgt grundsätzlich zum Jahreswechsel, um eine eindeutige Beitragsberechnung und Statistik zu gewährleisten. Das heißt, im Januar wird die bisherige Mitgliedstätigkeit in der Hauptgruppierung mit dem Enddatum 31.12. des letzten Jahres versehen und eine neue Mitgliedstätigkeit mit dem Startdatum 01.01. des neuen Jahres angelegt. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Ordentliches Mitglied
Für den Erwerb einer ordentlichen Mitgliedschaft muss in jedem Fall ein (neuer) Aufnahmeantrag ausgefüllt werden. Auch eine Person, die bisher förderndes oder früher schon einmal ordentliches Mitglied im BdP war, muss den kompletten Aufnahmeprozess gemäß Aufnahmeordnung durchlaufen.
Förderndes Mitglied
Für die Umwandlung einer ordentlichen in eine fördernde Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich (z.B. per E-Mail, vgl. Aufnahmeordnung §3 Abs. 2), bei Mitgliedern unter 26 Jahren zudem die Zustimmung des Landesvorstandes (vgl. Bundessatzung §5 Abs. 3).
Abschließend müsst ihr in den Basisdaten des Mitglieds auch die Beitragsart an die neue Mitgliedsart anpassen!
Eine schrittweise Anleitung zum Anlegen und Bearbeiten von Tätigkeitszuordnungen findet ihr in der Anleitung Tätigkeiten verwalten.