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Neue Benutzer/innen der Mitgliederverwaltung legen ihr Benutzerkonto selbst an – dieser Prozess wird Selbstregistrierung genannt.

Voraussetzungen

Damit ein/e Funktionsträger/in die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen ihrem/seinem Mitgliedsdatensatz zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet worden sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

 

Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:

 

Im folgenden Dialogfeld muss sich der/die neue Benutzer/in nun anhand von Mitgliedsnummer und Geburtsdatum identifizieren. Darüber hinaus müssen die Nutzungsbedingungen, welche wichtige Hinweise zum Datenschutz enthalten, gelesen und akzeptiert werden.

Beantragung nur durch den neuen Benutzer persönlich!

Da im Rahmen der Selbstregistrierung die Nutzungsbedingungen rechtsverbindlich akzeptiert werden, darf dieser Vorgang nur von dem/der neuen Benutzer/in selbst ausgeführt werden. Eine durch Dritte durchgeführte Registrierung im Namen des neuen Benutzers ist nicht zulässig!

Mitgliedsnummer

Die Mitgliedsnummer entspricht nicht der (alten) Ausweisnummer. Sie kann bei dem/der Landesmitgliederverwalter/in erfragt werden und ist künftig im Adressfeld der Pfade sowie in neu ausgestellten Mitgliedsausweisen neben dem Eintrittsdatum zu finden.

 

 

Nach Abschluss der Registrierung werden die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Startpasswort, an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt.

 

 

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