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Hier sammeln wir fortlaufend die häufigsten Fragen mit den zugehörigen Antworten, die im Zusammenhang mit der neuen Mitgliederverwaltung auftreten. Eure Fragen könnt ihr an mitglied@pfadfinden.de stellen. Bitte schaut aber immer vorher in die Softwareanleitungen und auf diese Seite, ob eure Frage hier nicht schon beantwortet wird.

 

Wenn Post als unzustellbar zurückkommt oder ihr anderweitig vom Umzug eines Mitglieds erfahrt, markiert ihr die nun nicht mehr gültige Anschrift bitte als gesperrt. Hierzu stellt ihr in den Basisdaten dem Eintrag im Feld „Straße, Nr.“ ein # voran (Bsp.: #Holzweg 13). Auf diese Weise kann das Mitglied beim nächsten Export von Versandadressen herausgefiltert werden. Anschließend solltet ihr natürlich mit der betreffenden Person Kontakt aufnehmen. Löscht die letzte bekannte Anschrift bitte erst, wenn ihr sie durch eine neue gültige ersetzen könnt. Sofern sich die Postanschrift nur vorübergehend ändert, könnt ihr die bisherige Adresse auch mit einem entsprechenden Vermerk in das Feld „Bemerkungen“ im Reiter ‚Sonstiges‘ kopieren.

Grundsätzlich solltet ihr offene Beiträge bei den betreffenden Mitgliedern beziehungsweise Eltern schriftlich anmahnen, am besten mit Verweis auf die Bundessatzung. Das hilft meist schon.

Ist das Mitglied mittlerweile ausgetreten, so bleibt ihr auch höchstens auf einem Landes- und Bundesbeitrag für das aktuelle Jahr sitzen. Selbst wenn keine Austrittserklärung eingeht, muss für das nächste Jahr kein weiterer Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Denn die Mitgliedschaft im BdP erlischt automatisch, wenn der zum 1. Januar fällige Jahresbeitrag nicht binnen 11 Monaten bezahlt wurde (Bundessatzung §4 Abs. 1, Beitragsordnung §3 Abs. 1). In diesem Fall meldet ihr den Beitragsrückstand Anfang Dezember an eure/n Landesmitgliederverwalter/in.
Nur für Neumitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, wird euch unter Umständen vor Ablauf der elf Monate auch ein zweiter Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt. Um so wichtiger ist es, dass ihr mit dem Mitglied direkt Kontakt aufnehmt, sobald der drei Wochen nach der Ausweisübergabe fällige erste Jahres-/Halbjahresbeitrag ausbleibt.

Um Beitragsausfälle weitgehend zu vermeiden, empfehlen wir euch, jeweils am Jahresende auf die Austrittsfrist 31.12. hinzuweisen. Die Frist für die Beitragszahlung an euren Stamm könntet ihr zudem so weit vor den Meldetermin der Austritte am 31.01. legen, dass ihr im Bedarfsfall noch klären könnt, ob die Mitgliedschaft im BdP weiterhin gewünscht ist. Die betreffenden Fristen und Verfahren werden auch im Infoschreiben an die Stämme erläutert.

Im Dezember kommen noch bei einigen Landesmitgliederverwalter/inne/n ausgefüllte Aufnahmeanträge an. Die Daten werden in die neue Mitgliederverwaltung aufgenommen. Rechnungen für die ausstehenden Beiträge erstellen bis zum 31.12.2015 die Landesverbände selbst. Ab dem 01.01.2016 werden die neuen Mitglieder von der zentralen Rechnungsstellung mit erfasst.

Es werden weiterhin im Bundesamt die Ortsgruppen in der Mitgliederverwaltung angelegt oder deaktiviert ("zzz..."). Dazu muss weiterhin ein Hinweis (mit dem Landesversammlungsprotokollausschnitt) bzgl. Erstellung oder Löschung an info@pfadfinden.de geschickt werden.

Beim Ausdrucken der PDF-Datei mit den Daten für die Mitgliedsausweise, sollten folgende Druckeinstellungen vorgenommen werden:

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