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Andere Hygienemaßnahmen, welche über das vorgeschriebene Maß hinausgehen und die gleichberechtigte Teilnahme nicht beeinträchtigen, sind aber durchaus denkbar. Das können zum Beispiel die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder auch getrennte Sitzbereiche für 3G und 2G sein.
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