Unsere j=C3=A4hrliche Stammesv=
ersammlung w=C3=BCrde in n=C3=A4chster Zeit anstehen. M=C3=BCssen wir diese=
trotz Corona durchf=C3=BChren?
Kurze Antwort: Nein, es ist aus unserer Sicht m=C3=B6glich, aktuell anst=
ehende Stammesversammlungen in den Zeitraum Fr=C3=BChjahr/Sommer 2022 zu ve=
rschieben.
Ausf=C3=BChrliche Antwort: Ein zentrales Element im Selbstverst=C3=A4ndn=
is des BdP ist der demokratische Aufbau und die Mitbestimmung aller Mitglie=
der - vom W=C3=B6lfling bis zum Altpfadfinder. Diese Mitbestimmung wird im =
Stamm durch die Stammesversammlung gelebt. Bei der Frage, ob eine Stammesve=
rsammlung jetzt aktuell stattfinden muss, gilt es jedoch abzuw=C3=A4gen zwi=
schen dem Ziel, wirklich regelm=C3=A4=C3=9Fig alle 12 Monate eine Stammesve=
rsammlung einzuberufen und dem, was w=C3=A4hrend der Corona-Pandemie m=C3=
=B6glich ist.
Wichtig ist: Wenn eine Stammesversammlung stattfindet, m=C3=BCssen ALLE =
Stammesmitglieder auch die M=C3=B6glichkeit zur gleichberechtigten Partizip=
ation haben - ohne Angst um ihre Gesundheit und ohne benachteiligende techn=
ische H=C3=BCrden.
Aus diesem Grund ist es in der Regel sinnvoll, die Stammesversammlung zu=
verschieben. Eine Verschiebung auf die Fr=C3=BChlings-/Sommermonate ersche=
int zum Beispiel gut praktikabel, da in diesen Jahreszeiten einfachere Hygi=
ene-Konzepte umsetzbar sind (im Freien, h=C3=A4ufiges L=C3=BCften) und davo=
n auszugehen ist, dass sich die allgemeine Infektionslage bis dahin entspan=
nt hat.
=
Ist eine Verschiebung der Stammesversammlung z.B. in die Zeit nach Ostern f=
ormal m=C3=B6glich?
Ja, ein Verschieben der Stammesversammlung bis zu einem Zeitpunkt, an de=
m wieder physische Versammlungen auf =C3=B6rtlicher Ebene m=C3=B6glich sind=
, ist grunds=C3=A4tzlich m=C3=B6glich.
Konkret bedeutet das:
- Die Stammesf=C3=BChrung bleibt laut Gesetz zur Abmilderung der Folge=
n der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht =
so lange im Amt, bis eine Nachfolge gew=C3=A4hlt werden kann.
- Eine Entlastung der Stammesf=C3=BChrung kann zu einem beliebigen sp=C3=
=A4teren Zeitpunkt durchgef=C3=BChrt werden.
- Die Wahlordnung des Bundes regelt f=C3=BCr die Landesdelegierten: =E2=
=80=9EDie Wahlperiode gilt bis zur Neuwahl der Delegierten.=E2=80=9C =E2=80=
=93 Die Delegierten bleiben also auch so lange im Amt, bis eine Stammesvers=
ammlung stattfinden kann. Die M=C3=B6glichkeit der Vertretung des Stammes a=
uf der Landesversammlung im Fr=C3=BChjahr bleibt bestehen.
- Die Satzung schreibt nicht vor, dass bestimmte Sachverhalte von der Sta=
mmesversammlung beschlossen werden m=C3=BCssen =E2=80=93 grunds=C3=A4tzlich=
kann die Stammesf=C3=BChrung im Rahmen ihres Mandats =C3=BCber alle Fragen=
des operativen Gesch=C3=A4fts entscheiden und die Stammesversammlung im Ra=
hmen des Rechenschaftsberichts informieren. Gegebenenfalls kann der Stammes=
rat genutzt werden, um Entscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen.=
li>
Unter welchem Umst=C3=A4nden kann eine Stammesversammlung in For=
m eines physischen Treffens stattfinden?
Bei einer physischen Stammesversammlung sind in jedem Fall die zum jewei=
ligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften des Infektionsschutzes und das Hygie=
nekonzept des jeweiligen Veranstaltungsortes einzuhalten. Bitte informie=
rt euch dar=C3=BCber unbedingt im Vorfeld bei den =C3=B6rtlichen Beh=C3=B6r=
den (Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder Jugen=
dring).
Wir m=C3=B6chten den Zugang zur Versamm=
lung auf Menschen, die geimpft oder genesen sind (2G) beschr=C3=A4nken - is=
t das zul=C3=A4ssig?
Eine Beschr=C3=A4nkung des Zugangs zu Versammlungen, die =C3=BCber die g=
esetzlichen Bestimmungen bzw. die geltenden Verordnungen hinaus geht, ist g=
runds=C3=A4tzlich nicht zul=C3=A4ssig. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn=
die offiziellen Vorschriften eine Versammlung unter 3G-Bedingungen erlaube=
n, eine Stammesversammlung nicht auf 2G oder 2G+ beschr=C3=A4nkt werden dar=
f. Dies gilt unserer Einsch=C3=A4tzung nach auch dann, wenn eine alternativ=
e M=C3=B6glichkeit zur Teilnahme (hybride Versammlung) angeboten wird, da a=
uch bei hybriden Versammlungen in der Regel keine gleichberechtigte Teilnah=
me an Diskussionen und Entscheidungsprozessen m=C3=B6glich ist.
Andere Hygienema=C3=9Fnahmen, welche =C3=BCber das vorgeschriebene Ma=C3=
=9F hinausgehen und die gleichberechtigte Teilnahme nicht beeintr=C3=A4chti=
gen, sind aber durchaus denkbar. Das k=C3=B6nnen zum Beispiel die Pflicht z=
um Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder auch getrennte Sitzbereiche f=C3=
=BCr 3G und 2G sein.
Kann eine Stammesversammlung digital =
stattfinden?
Kurze Antwort: Grunds=C3=A4tzlich kann eine Stammesversammlung digital d=
urchgef=C3=BChrt werden. Dabei gibt es jedoch viele Dinge zu beachten, soda=
ss wir in Summe derzeit von digitalen Stammesversammlungen abraten.
Ausf=C3=BChrliche Antwort:
- Im BdP hat die Beteiligung aller Mitglieder an Entscheidungs- und Wahlp=
rozessen einen sehr hohen Stellenwert. Das reicht vom W=C3=B6lfling bis zum=
Altpfadfinder, unabh=C3=A4ngig vom Entwicklungs- und Bildungsniveau und so=
zialen Hintergrund.
- Wir sehen bei digitalen Stammesversammlungen diese Gleichheit der Parti=
zipation im Regelfall nicht gegeben =E2=80=93 da zum Beispiel W=C3=B6lfling=
e (aber auch andere weniger Technik-affine Stammesmitglieder) mit den Tools=
=C3=BCberfordert sein d=C3=BCrften, gleichzeitig das Format auch die M=C3=
=B6glichkeiten stark einschr=C3=A4nkt, alle zu informieren, was denn gerade=
besprochen/abestimmt wird und die Hemmschwelle f=C3=BCr R=C3=BCckfragen ge=
rade f=C3=BCr wenig im Digitalen erfahrene Personen eher hoch sein d=C3=BCr=
fte.
- Eine Entscheidung, ob eine digitale Stammesversammlung dennoch m=C3=B6g=
lich und vertretbar ist, muss immer abh=C3=A4ngig von den =C3=B6rtlichen Ge=
gebenheiten, der Mitgliederstruktur des Stammes etc. f=C3=BCr den Einzelfal=
l getroffen werden.
Wir m=C3=B6chten trotzdem eine digitale Stammesversammlung ausricht=
en. Wie kann das funktionieren?
Wenn Wahlen oder Abstimmungen stattfinden sollen, m=C3=BCssen diese vers=
chiedene Wahl-Grunds=C3=A4tze erf=C3=BCllen. Wichtig f=C3=BCr die digitalen=
Wahlen auf Stammesebene sind die Wahl-Grunds=C3=A4tze "allgemein", "unmitt=
elbar", "geheim" und "nachvollziehbar/=C3=B6ffentlich":
- Allgemein: Jede*r Stimmberechtigte muss die M=C3=B6glichkeit zur Abstim=
mung haben =E2=80=93 d.h. die Barrieren f=C3=BCr eine digitale Teilnahme so=
llen nicht h=C3=B6her als bei einer physischen Versammlung sein.
- Unmittelbar: Es muss zum einen sichergestellt sein, dass jede*r Stimmbe=
rechtigte in der Lage ist, seine*ihre Stimme selbst abzugeben (d.h. ohne El=
tern oder andere Helfer*innen) und zum anderen, dass nur der*die Stimmberec=
htigte Zugriff auf die M=C3=B6glichkeit zur Abstimmung hat =E2=80=93 z.B. =
=C3=BCber pers=C3=B6nliche Zugangsdaten.
- Geheim: Die M=C3=B6glichkeit zur geheimen Wahl muss gegeben sein. Die a=
ngewandte Methode muss so gestaltet sein, dass das Abstimmungsverhalten nic=
ht nachvollzogen werden kann - bei elektronischen Abstimmungen auch nicht d=
urch einen Systemadministrator etc. Eine Absicherung gegen kriminelle Energ=
ie (Hacken des Systems, heimliche Video=C3=BCberwachung bei physischen Vers=
ammlungen) ist unserer Einsch=C3=A4tzung nach aber nicht erforderlich. Eine=
reine Videokonferenz reicht also nicht aus, ein Abstimmungstool muss zwar =
technische H=C3=BCrden gegen eine Offenlegung der geheimen Wahl bieten, abe=
r nicht zertifiziert sein.
- Nachvollziehbar/=C3=B6ffentlich: Hier geht es darum, dass jede*r nachvo=
llziehen kann, dass seine*ihre Stimme ber=C3=BCcksichtigt wurde und die Aus=
z=C3=A4hlung korrekt erfolgte. Bei physischen Versammlungen geschieht das d=
urch einen sichtbaren Prozess der Stimmabgabe und eine =C3=B6ffentliche Aus=
z=C3=A4hlung. Bei digitalen Versammlungen sollte entweder diese Nachvollzie=
hbarkeit technisch abgebildet sein oder zumindest der Quellcode der Anwendu=
ng offenliegen und somit =C3=BCberpr=C3=BCfbar sein.
Welche konkreten technischen M=C3=B6glichkeiten gibt es hierf=C3=
=BCr?
Es werden mindestens zwei Tools ben=C3=B6tigt:
- Ein Videokonferenztool f=C3=BCr die =C3=9Cbertragung von Bild und Ton s=
owie die Visualisierung z.B. der Tagesordnung. Geeignete Tools hierf=C3=BCr=
sind je nach Gr=C3=B6=C3=9Fe des Stammes zum Beispiel Zoom, MS Teams, Jits=
i oder BigBlueButton (s. auch Technische Hilfsmittel).
- Ein Tool zur Durchf=C3=BChrung von Wahlen und/oder Abstimmungen:=20
- Unter Ber=C3=BCcksichtigung der o.g. Wahl-Grunds=C3=A4tze kommen hierf=
=C3=BCr insbesondere folgende Tools in Frage:=20
- OpenSlides: Das Tool erm=C3=B6glicht komplexe Versammlungsabl=
=C3=A4ufe (einschl. Behandlung von Antr=C3=A4gen und =C3=84nderungsantr=C3=
=A4gen) und richtet sich daher eher an gr=C3=B6=C3=9Fere/komplexe Versammlu=
ngen. Es ist f=C3=BCr Stammesversammlungen verh=C3=A4ltnism=C3=A4=C3=9Fig a=
nspruchsvoll in der Bedienung und aufw=C3=A4ndig in der Einrichtung. Es kan=
n entweder kostenpflichtig bei OpenSlides gemietet werden oder auf einem ei=
genen Server (kostenlos) installiert werden. F=C3=BCr den Betrieb auf einem=
eigenen Server sind umfangreiche IT-Kenntnisse erforderlich.
- Votesup: Kostenloses Versammlungstool, erm=C3=B6glicht einfache =
Versammlungsabl=C3=A4ufe (Tagesordnung darstellen, Redeliste f=C3=BChren, A=
bstimmungen und Wahlen durchf=C3=BChren). Die Zugangsdaten werden vorab per=
Mail an die Teilnehmenden verschickt; eine =C3=84nderung, wer stimmberecht=
igt ist, ist nachtr=C3=A4glich m=C3=B6glich.
- Polyas Live Voting: Kostenpflichtiger Servi=
ce (2,50 Euro pro Stimmberechtigter*m, mindestens 50 Euro). Der Versand der=
Zugangsdaten erfolgt per Mail an die Stimmberechtigten. Die Software ist v=
om Bundesamt f=C3=BCr Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert un=
d erm=C3=B6glicht vollst=C3=A4ndig geheime Wahlen.
- abstimmen.online: Kostenloser Service. Zugangscodes k=C3=B6nnen=
selbst oder =C3=BCber das Tool verteilt werden. Eine nachtr=C3=A4gliche =
=C3=84nderung der Stimmberechtigten ist nicht m=C3=B6glich.
- Die Abstimmungsfunktionen in Videokonferenztools sind f=C3=BCr Wahlen u=
ngeeignet, da sie keine Kontrolle dar=C3=BCber erlauben, wer stimmberechtig=
t ist, Mehrfachabstimmungen nicht zuverl=C3=A4ssig unterbinden und keine au=
sreichende Unterst=C3=BCtzung f=C3=BCr geheime Wahlen bieten.
- Ebenso ungeeignet f=C3=BCr Wahlen sind mit Hinblick auf die Wahl-Gru=
nds=C3=A4tze Umfrage-Tools wie Doodle oder Veranstaltungs-Tools wie Menti o=
der PollEverywhere.
Welche Alternativen z=
ur physischen und digitalen Versammlung gibt es?
Grunds=C3=A4tzlich sieht die Satzung des BdP ausschlie=C3=9Flich physisc=
he Versammlungen vor. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19=
-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erm=C3=B6glich=
t als Ausnahmeregelung w=C3=A4hrend der Pandemie zus=C3=A4tzlich folgende O=
ptionen:
- Digitale Versammlungen (siehe oben)
- Schriftliche Stimmabgabe vor=
span> der Durchf=C3=BChrung der Mitgliederversammlung. Achtung: Dabei h=
andelt es sich nicht um eine Briefwahl, welche die Stammesversammlung erset=
zt. Der Gesetzestext sieht vor, dass die Stimmabgabe vor UND auf der Versam=
mlung m=C3=B6glich ist. Insofern ist dies kein Ersatz f=C3=BCr eine Stammes=
versammlung, sondern die M=C3=B6glichkeit, z.B. mit der Einladung einen Bri=
efwahlzettel zu versenden und die Briefwahlstimmen zusammen mit den w=C3=A4=
hrend der Versammlung abgegebenen Stimmen auszuz=C3=A4hlen.
- Reine Briefwahl: Beschl=C3=BCsse k=C3=B6nnen im Umlaufverfahren (d.h. p=
er Briefwahl) gefasst werden, wenn alle Mitglieder die M=C3=B6glichkeit zur=
Stimmabgabe hatten, mindestens die H=C3=A4lfte der Mitglieder sich in Text=
form daran beteiligt hat (und die notwendige Mehrheit erreicht wurde). Um s=
icherzustellen, dass nur die wirklich Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben=
und um das Wahlgeheimnis zu wahren, sind dabei aber besondere Ma=C3=9Fnahm=
en erforderlich. Auf der Webseite der Stadt Karlsruhe gibt es eine =C3=BCbe=
rsichtliche Darstellung der erforderlichen Vorgehensweise: https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/aktivbuero/vereineverbaen=
destiftungen/vereinsrecht/briefwahl_verein.de.
Achtung: Bitte =C3=BCberpr=C3=BCft, ob eure Landessatzung/Landes=
wahlordnung und Stammessatzung die Briefwahl explizit ausschlie=C3=9Fen - i=
n diesem Fall ist sie auch unter Anwendung der Corona-Gesetzgebung nicht zu=
l=C3=A4ssig.
Und wenn wir unsere Mitgliede=
r nur informieren m=C3=B6chten?
Gerade in den aktuellen Zeiten ist es sinnvoll, den Kontakt zu den Stamm=
esmitgliedern zu halten. Als Alternative zu einer satzungsgem=C3=A4=C3=9Fen=
Stammesversammlung bietet sich zum Beispiel ein "Stammes-Infoabend" per Vi=
deokonferenz an, auf dem die Stammesf=C3=BChrung =C3=BCber das zur=C3=BCckl=
iegende Jahr berichtet, Austausch und Diskussion oder auch einfach nur ein =
gem=C3=BCtliches Beisammensein stattfinden k=C3=B6nnen. Da es sich hierbei =
um keine Stammesversammlung handelt, ersetzt ein solcher "Infoabend" aber n=
icht die Stammesversammlung und kann insbesondere keine Beschl=C3=BCsse fas=
sen.
Geeignete Tools hierf=C3=BCr sind je nach Gr=C3=B6=C3=9Fe des Stammes zu=
m Beispiel Zoom, MS Teams, Jitsi oder BigBlueButton (s. auch Techn=
ische Hilfsmittel).
------=_Part_5342_639108721.1711688683676--