Alle Unterlagergrenzen und Schotterwege auf dem Lagergrund sind Rettungswege. Sie dürfen weder bebaut noch irgendwie sonst blockiert werden, auch nicht durch Heringe oder Abspannseile. Rettungswege dienen zum Befahren des Lagergrundes bei Notfällen sowie als Brandschneisen. Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr müssen alle Hauptwege und Unterlagergrenzen sowie Abstände zu Wald und Buschwerk 8m breit sein. Nebenwege im Unterlager dürfen 5m breit sein.

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