Alle unten aufgeführten Lagerbauten müssen nach Fertigstellung durchs Bundestechnikteam begutachtet und abgenommen werden. In diesem Rahmen werden die Konstruktionen mit ein paar Fotos dokumentiert. Bitte wendet euch nach Fertigstellung an die Technikzentrale. Gleichzeitig werden wir am ersten Lagertag den Lagerplatz begehen und Konstruktionen begutachten.

Eine Bauabnahme ist für folgende Lagerbauten erforderlich:

  • Cafés
  • begehbare Lagerbauten aller Art (Türme, Tore, Podeste, 3-Beine, Schiffe usw.)
  • Fahnenmasten über 6 m
  • Jurtenkonstruktionen ≥ 4 Jurten
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