MV-App läuft wieder

Nach einigen notwendigen Umstellungen ist die Android-App zur Mitgliederverwaltung nun wieder nutzbar.

Wenn Trans*personen ihren Vornamen ändern lassen möchten, müssen sie sich derzeit einem aufwändigen, langwierigen Verfahren unterziehen, bis die behördliche Namensänderung vollzogen ist.

Damit wir den gewünschten neuen Vornamen jedoch zeitnah in die Mitgliederverwaltung übernehmen können, sodass dieser dann beispielsweise beim automatisierten Postversand genutzt wird, haben wir uns nun auf ein einheitliches Verfahren für den BdP verständigt. Das Mitglied kann sich recht unkompliziert einen sogenannten Ergänzungsausweis ausstellen lassen, der auch von der Polizei und vielen Behörden, Versicherungen etc. anerkannt wird, und diesen bei dem*der Landesmitgliederverwalter*in vorlegen. 

Nähere Infos findet ihr in der neuen Anleitung „Namen ändern“.


Ab sofort steht im Google Play Store die App "MV BdP" zur Verfügung (eine Version für Apple iOS ist in Vorbereitung). Sie kann im Play Store unter dem Suchbegriff "MV BdP" oder diesem Link aufgerufen und installiert werden: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.meinbdp.mv&hl=de

Aktuelle Funktionalität:
- Mitglieder anlegen
- Mitglieder bearbeiten
- Mitgliederliste anzeigen
- Mitglieder suchen
- Mitgliedinfos anzeigen
- Ausbildungen anlegen und bearbeiten

Tipp: Um direkt aus der App einen Anruf zu starten, klick einfach auf die Telefonnnummer.


Vielen Dank an @d aus dem Stamm Weiße Rose (LV NRW), der die App entwickelt und zur Verfügung stellt!

Aufgrund von nochmals erforderlichen Wartungsmaßnahmen an der Datenbank steht die Mitgliederverwaltung heute zwischen 16:00 und 18:00 Uhr nicht zur Verfügung.

Bei Rückfragen oder Problemen erreicht uns per E-Mail unter mitglied@pfadfinden.de 

Aufgrund von kurzfristig erforderlichen, umfangreichen Wartungsmaßnahmen an der Datenbank steht die Mitgliederverwaltung am Freitag, den 02. März zwischen 14:00 und 19:00 Uhr nicht zur Verfügung.

Bei Rückfragen oder Problemen erreicht uns per E-Mail unter mitglied@pfadfinden.de 

 Bitte beachtet folgende Hinweise zum Jahreswechsel:

  • Den Ablauf und die genauen Termine der Rechnungsstellung findet ihr unter Abrechnung der Mitgliedsbeiträge.
  • Bitte beachtet insbesondere: Austritte zum 31.12.2017 müssen der Stammesführung in Textform vorliegen und bis spätestens 31.1.2018 in der Mitgliederverwaltung erfasst sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist auch in Ausnahmefällen nicht möglich, da unmittelbar danach die Rechnungen erzeugt werden
  • Bitte beachtet, dass auch wenn der Austritt erst im Januar in die MV eingegeben werden kann, das dort eingetragene Austrittsdatum der 31.12.2017 sein muss! Bei einem Austrittsdatum im Januar 2018 würde bereits der Jahresbeitrag für 2018 fällig werden!
Neue Reports

Wir haben in letzter Zeit einige neue Reports online gestellt:

- "Rechte in Tätigkeiten dieser Gruppierung" (Report 185): Wenn ihr wissen möchtet, wer in einer bestimmten Gruppierung alles Zugriff auf die MV hat, könnt ihr euch mit dem neuen Report eine Liste aller Personen ausgeben lassen, die eine Tätigkeit ausüben, der ein Recht in der Mitgliederverwaltung zugeordnet ist. Dieser Report listet auch die Benutzernamen auf, sodass er verwendet werden kann, wenn ein Mitglied seinen Benutzernamen vergessen hat.

Für die folgenden drei Reports werden die IDs (eindeutige Nummern) von Tätigkeiten bzw. Kursen benötigt. Ihr könnt diese mit Hilfe des Reports "Liste der IDs von Tätigkeiten, Ausbildungen und Bereichen" ermitteln. Diese Liste ist weitgehend statisch, ihr könnt die also einfach lokal abspeichern oder ausdrucken.

- "Mitgliederliste mit Tätigkeiten" (Report 190): Dieser Report listet alle Mitglieder einer Gruppierung sowie die Tätigkeiten, die diese Mitglieder ausüben, auf. Die Ausgabe kann auf Personen, die bestimmte Tätigkeiten und/oder eine Tätigkeit in bestimmten Bereichen ausüben, begrenzt werden und kann somit auch als einfache Suche von Funktionsträgern verwendet werden. Bitte beachtet die Anleitung unter https://meinbdp.de/pages/viewpage.action?pageId=96961814.

-  "Potentielle Kursteilnehmer" (Report 195): Dieser Report listet anhand einer eingegebenen Altersspanne potentielle Kursteilnehmer auf, dabei kann angegeben werden, ob ein Wiederbesuch von Kursen möglich ist oder nicht.

-  "Suche anhand Tätigkeiten und Kursbesuchen": Dieser Report ist eine Art eierlegende Wollmilchsau. Er kann viel, ist aber nicht ganz einfach zu bedienen. Mit ihm könnt ihr nach Personen suchen, die eine bestimmte Tätigkeit oder eine bestimmte Kombination von Tätigkeiten ausüben (oder nicht ausüben). Außerdem könnt ihr nach Personen suchen, die einen bestimmten Kurs besucht haben oder nicht besucht haben. Und um das rund zu machen, könnt ihr diese beiden Suchen auch kombinieren. Mit diesem Report sind also Suchanfragen der Form möglich: Zeige mir alle Stammesführer*innen und Stellvertretende Stammesführer*innen, die keine Meutenführer*innen sind und die einen Basiskurs aber noch keinen Stafü-Grundkurs besucht haben. Oder einfacher: Zeige mir alle Sippenführer*innen ohne Basiskurs. Bitte beachtet auch bei diesem Report unbedingt die Anleitung: Suche anhand Tätigkeiten und Ausbildung (XLS).

Bitte beachtet, dass die Reports nun thematisch gruppiert und nicht mehr in der Reihenfolge der IDs angezeigt werden

Mit der neuesten Version der Mitgliederverwaltung werden zwei neue Funktionen unterstützt:

SEPA Version 3.1

Die Mitgliederverwaltung unterstützt nun auch den seit November gültigen SEPA-Standard in der Version 3.1. Standardmäßig wird weiterhin die Version 3.0 exportiert, es kann aber während des Erzeugens der Lastschriften oder nachträglich eine abweichende SEPA-Version ausgewählt werden. Welche Version ihr benötigt, hängt von eurem Kreditinstitut ab, bei Volksbanken haben wir erfolgreich die Version 3.1 getestet, bei Sparkassen die 3.0. Mehr unter SEPA-Mandate verwalten

Kleingruppen in Berichten

Bei den Berichten haben wir die Kleingruppen in "Mitgliederliste umfassend" sowie die "Mitgliederliste Telefon/eMail" als zusätzliche Spalten aufgenommen. Mehr über Kleingruppen (Sippen/Meuten) erfahrt ihr unter Kleingruppen verwalten

Ab sofort können alle Mitglieder des BdP, unabhängig von einem Zugang zur Mitgliederverwaltung, über unser neues Serviceportal unter https://mitgliederservice.meinbdp.de/ eine Mitgliedsbescheinigung zum Download anfordern.

Hierzu werden lediglich die Mitgliedsnummer sowie einige persönliche Daten zur Überprüfung der Mitgliedschaft benötigt.

Im Gegensatz zur Anwendung Mitgliederverwaltung ist der Mitgliederservice weitgehend mobilgerätefähig und kann auch auf einem Smartphone komfortabel genutzt werden. Geplant ist, dieses Portal um weitere Selbstbedienungsanwendungen zu erweitern.

Der Fehler ist mit Version 1.5.2.5 seit dem 08.05.2017 behoben

Leider kommt es unter Mozilla Firefox in den Versionen 52.0.1 und neuer in bestimmten Konstellationen zu Problemen mit der Mitgliederverwaltung, die eine Bedienung der MV quasi unmöglich machen.
Wir bemühen uns hier um schnellstmögliche Abhilfe und bitten euch bei Problemen so lange auf einen anderen Browser auszuweichen. Unter Google Chrome und Microsoft Internet Explorer / Edge sind keine Einschränkungen bekannt.

Nach den positiven Rückmeldungen zum Webinar "Einführung in die Mitgliederverwaltung" bieten wir am Donnerstag, 8. Dezember um 20:00 Uhr eine Fortsetzung des Webinars zu weitergehenden Funktionen an. Schwerpunkte sind SEPA-Lastschriften, Führungszeugnisse, Tipps&Tricks im Umgang mit der Mitgliederverwaltung und Zeit für Fragen der Teilnehmenden.

Anmeldung bis 7.12. unter http://formulare.meinbdp.de/index.php/129924?lang=de-informal

Bitte beachte, dass eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich ist und dass die Teilnehmerzahl dieses Mal auf 50 Personen begrenzt ist.

Hinweis: Das Webinar baut auf das erste Webinar zur Mitgliederverwaltung auf und behandelt weitergehende Funktionen. Einsteiger sollten zunächst die Aufzeichnung des ersten Webinars unter https://meinbdp.de/display/MVHILFE ansehen und erste Erfahrungen mit der Software sammeln.


Derzeit werden nach und nach alle Stämme durch die Landes-Mitgliederverwalter/innen für die neue MV freigeschaltet. Am Donnerstag, den 10. November findet um 20:00 ein Webinar statt, in dem das Konzept der neuen Mitgliederverwaltung und die für Stämme relevanten Funktionen vorgestellt werden. Darüber hinaus besteht hier die Gelegenheit, den Experten Fragen rund um die neue Mitgliederverwaltung zu stellen.

Hier geht es zur Anmeldung zum Webinar (eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich)

Am Dienstag, 02. August wird eine neue Version der Mitgliederverwaltung auf dem Server installiert. Dadurch wird die Mitgliederverwaltung mehrmals kurzzeitig nicht erreichbar sein.

Die neue Version behebt einige der bekannten Fehler & Probleme und ermöglicht neue Funktionen. In diesem Zug kann es sein, dass das Feld Spitzname in den nächsten Tagen vorübergehend in einigen Dialogen doppelt eingeblendet wird.

Liebe Nutzer der Mitgliederverwaltung,

am 18.02.2015 ab 21.00 Uhr bis 09.00 Uhr des Folgetages sind Notfall-Wartungsarbeiten an den Servern der Mitgliederverwaltung kurzfristig angesetzt. Dies kann dazu führen, dass die Systeme in diesem Zeitraum teilweise nicht erreichbar sind. Betroffen hiervon ist MV PRODUKTION und MV QA. Ursächlich hierfür ist ein kritischer Fehler in der Linux Netzwerkfunktion glibc.

Bei Rückfragen oder Problemen erreicht uns per E-Mail unter mitglied@pfadfinden.de 

Herzlichst Gut Pfad
euer Team der Mitgliederverwaltung

Infoschreiben an Stämme

Liebe Stammesführungen,

die Bundesversammlung hat Änderungen an Bundessatzung und den Ordnungen beschlossen. Wir möchten euch informieren, was sich in der Praxis – auch bei euch im Stamm –  nun ändern wird.

Unser Ziel ist es, die Mitgliederverwaltung für Bund, Land und Stämme so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Hierfür hat die Bundesversammlung die Einführung einer modernen webbasierten Software zur Mitgliederverwaltung, eine transparentere Beitragserhebung und eine klare Definition des Mitgliedsbegriffs beschlossen.

Änderung 1: Umstellung von Beitragsweiterleitung auf Rechnungsstellung

Bisher wird im BdP folgendes Prinzip der Beitragsweiterleitung praktiziert: Eingehende Mitgliedsbeiträge werden vom Stamm an den Landesverband und dann an den Bund weitergegeben. Parallel dazu erfolgt eine namentliche Meldung der Mitglieder für die ein Beitrag eingegangen ist. Dieses Vorgehen führt nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen und Intransparenz, sondern wird auch von den am Markt erhältlichen Softwarelösungen nicht unterstützt.

Künftig erfolgt die Beitragserhebung zwischen den Ebenen des BdPs durch Rechnungsstellung. Alle Personen, die zum 01.02. in der Mitgliederverwaltung als ordentliches oder förderndes Mitglied geführt werden oder bis Dezember beitreten, sind für dieses Jahr beitragspflichtig. Basierend auf den gemeldeten Mitgliedern erhalten die Landesverbände eine Beitragsrechnung von der Bundesebene und die Stämme eine Beitragsrechnung von der Landesebene. Diese Rechnungen werden, inklusive einer namentlichen Auflistung der Mitglieder, für die ein Beitrag erhoben wird, aus der Software erzeugt.

Änderung 2: Klarstellung der Beitragsschuld

Um das Prinzip der Rechnungsstellung zu ermöglichen, musste klargestellt werden, dass sich aus der Mitgliedschaft eine Beitragsschuld ergibt (-> „wer Mitglied ist, muss einen Beitrag entrichten“). Dies war zwar laut Satzung bislang auch schon so (vgl. Satzung §5, Rechte und Pflichten der Mitglieder) – wurde in der Praxis durch die Beitragsweiterleitung aber etwas aufgeweicht (-> „nur wer bezahlt hat, ist Mitglied mit allen Rechten“). Mit der Neufassung ist klar formuliert, dass vom Moment der Aufnahme in den BdP bis zum Austritt eine Beitragspflicht besteht, die durch Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Diese Beitragspflicht besteht einerseits zwischen BdP und Mitglied, andererseits auch innerhalb des BdP zwischen den Untergliederungen (Bund->Land, Land->Stamm).

In der Praxis sieht es so aus, dass sich die Mitgliedschaft um ein Jahr verlängert, sofern das Mitglied nicht bis zum 31.12. seinen Austritt erklärt hat. Diese Regelung ist bei Vereinen üblich und galt auch bislang schon weitestgehend. Die örtliche Gruppe hat dann bis zum 31. Januar Zeit, diesen Austritt an den Landesverband zu melden. Danach werden die Beitragsrechnungen für die Mitgliedschaften zum 1. Januar erzeugt. Versäumt ein Stamm die Weitergabe des Austritts, so ist er dennoch zur Abführung des Landes- und Bundesbeitrags verpflichtet. Die Austrittserklärung muss schriftlich vorliegen.

Änderung 3: Austrittsmodalitäten

Bislang ist ein Austritt nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Dafür gibt es keine Notwendigkeit, ein Austritt ist künftig zu jedem Zeitpunkt möglich. Eine anteilige Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt nicht.

Änderung 4: Mitgliedsbegriff, Wahlrecht

Durch die Einführung des Prinzips der Rechnungsstellung ist der Mitgliedsbegriff künftig klar definiert. Entweder eine Person ist Mitglied mit allen Rechten und Pflichten oder sie ist kein Mitglied. Eine Verknüpfung der Rechte mit der Beitragszahlung ist damit nicht mehr erforderlich bzw. auch gar nicht möglich, da die Beiträge ja erst nach Rechnungsstellung fällig werden. Somit kann es durchaus sein, dass ein Mitglied zum Zeitpunkt einer Wahl noch keinen Beitrag entrichtet hat, da dieser noch gar nicht in Rechnung gestellt wurde.

Änderung 5: Notwendigkeit der Beitragsmarke

Wenngleich eine Abschaffung der Beitragsmarken derzeit nicht geplant ist, führen wir die Beitragsmarken nicht mehr als offiziellen Nachweis für die Beitragszahlung in den Ordnungen. Damit soll klargestellt werden, dass die Mitgliedschaft und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten alleine durch die Eintragung in die Mitgliederverwaltung zu dokumentieren sind.

Änderung 6: Prozess der Neuaufnahme

Die frühere Aufnahmeordnung sah vor, dass der Aufnahmeantrag in Papierform von der Stammesebene bis zur Bundesebene weitergereicht wird. Künftig sollen die Aufnahmeanträge in Papierform nur vom Stamm an den Landesverband weitergegeben werden (der auch bislang die Originalanträge archiviert). Die Kommunikation zwischen Landes- und Bundesebene erfolgt auf elektronischem Weg innerhalb der Mitgliederverwaltungssoftware.

 Im Bereich Mitgliederverwaltung und Beitragserhebung stehen uns also einige Neuerungen bevor. Sobald die Umstellung erst einmal geschafft ist, erleichtert sich damit aber die Arbeit auf allen Ebenen. Wir werden euch auf jeden Fall Etappe für Etappe dabei begleiten. Doch der erste Schritt steht bereits jetzt an:

 

+++ WICHTIG +++ WICHTIG +++ WICHTIG +++

Bitte bereinigt vor Ende des Jahres eure Mitgliederkartei. Falls es Stammesmitglieder gibt, die ihr schon seit Monaten nicht mehr gesehen habt, so nehmt Kontakt zu ihnen auf und klärt, ob eine weitere Mitgliedschaft im BdP gewünscht ist. Andernfalls benötigt ihr von ihnen bis zum 31.12.2015 eine Austrittserklärung in Textform (Brief, Fax, E-Mail, SMS o.ä.). Meldet etwaige Austritte dann spätestens Anfang des neuen Jahres an eure/n Landesmitgliederverwalter/in, damit sie bis zum 31.01.2016 in der Mitgliederverwaltung erfasst werden können. Danach werden die Mitarbeiter/innen im Bundesamt die Beitragsrechnungen an die Landesverbände schicken. Räumt ihr nicht auf, wird für alle Personen, die in der Mitgliederverwaltung geführt werden, eine Beitragsrechnung erstellt. Ganz einfach ausgedrückt: Wer in der Mitgliederverwaltung drin steht, für den muss gezahlt werden. Daher empfiehlt es sich generell eure Zahlungsinformationen und –fristen zeitnah an eure Stammesmitglieder zu kommunizieren.

Solltet ihr sogar Mitglieder haben, die für 2015 noch keinen Beitrag bezahlt haben, so informiert sie darüber, dass sie satzungsgemäß nun noch bis zum 30.11. nachzahlen können. Ansonsten werden sie nach eurer Meldung an den Landesverband Anfang Dezember aufgrund des Beitragsrückstands aus der Mitgliederverwaltung gestrichen.

+++ WICHTIG +++ WICHTIG +++ WICHTIG +++

 

Wir hoffen, euch mit diesem Schreiben die ersten wichtigen Informationen mitgeteilt zu haben. Im Laufe des Jahres 2016 werdet ihr auch selbst die Möglichkeit erhalten, online die Mitgliedsdaten eures Stammes einzusehen. Wie dies genau abläuft, werdet ihr im Frühjahr 2016 erfahren.

Ihr habt noch Fragen? Eure Landesmitgliederverwalter/innen und Landesbüros helfen gerne weiter. Natürlich erreicht ihr auch uns vom Projektteam direkt per E-Mail: mitglied@pfadfinden.de

20150831-BV2015_Satzung-und OrdnungsaenderungSynopse.pdf

102003-1015_Bundesordnung_ENTWURF.PDF

102002-1215_Ordnungen_ENTWURF.pdf

102001-1015_Bundessatzung_ENTWURF.PDF

 

 

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