Aufnahmeanträge können auch weiterhin in Papierform gestellt werden. Dann müsst ihr diese jedoch nach dem herkömmlichen Verfahren bearbeiten und dürft sie nicht in das Onlineformular übertragen!


Schritt 1: Antragstellung durch künftiges Mitglied bzw. dessen Eltern

Schritt 2: Bestätigung der E-Mail-Adresse

  • Eltern (U18) bzw. Mitglied (Ü18) erhalten eine E-Mail
  • Durch Klicken auf einen Link in der E-Mail wird die E-Mail-Adresse bestätigt


Schritt 3: Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Stamm

  • Stammesführer*in/nen (entsprechend MV-Merkmal) werden per E-Mail benachrichtigt
  • Link in der E-Mail führt zum Aufnahmetool, hier kann der Antrag genehmigt oder abgelehnt werden, bei Ü18 ist eine Begründung erforderlich
  • Der Stamm hat in diesem Schritt die Möglichkeit, dem Mitglied gegebenenfalls eine andere Beitragsart (Geschwisterbeitrag, Sozialbeitrag, ...) zuzuweisen


Schritt 4: Ü18 in bestimmten Landesverbänden: Beantragung erweitertes Führungszeugnis

  • Volljähriges Mitglied erhält Antragsunterlagen zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses per E-Mail zugeschickt 
  • Mitglied versendet das Führungszeugnis per Post an die hinterlegte Empfängeranschrift des Landesverbands



Schritt 5: Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Landesverband

  • Landesmitgliederverwalter*in (bzw. andere Person wenn über Tätigkeiten definiert) wird per E-Mail benachrichtigt
  • Link in der E-Mail führt zum Aufnahmetool, hier kann der Antrag genehmigt oder abgelehnt werden, bei Ü18 ist eine Begründung erforderlich



Schritt 6: Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Bund und Versand des Mitgliedsausweises

  • Nach Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Bund ist der Aufnahmeprozess abgeschlossen
  • Das Mitglied ist nun in der Mitgliederverwaltung sichtbar
  • Die Produktion des Mitgliedsausweises wird beauftragt (bei Bedarf kann ein Ausweis unter https://mitgliederservice.meinbdp.de/ abgerufen werden)



Erst nachdem der Landesverband die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen hat, ist der Datensatz in der Mitgliederverwaltung (bei Volljährigen bis zur Annahme durch den Bund zunächst noch im Status „Wartend“) sichtbar.

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