Unter Intervention verstehen wir das Vorgehen des BdP, wenn ein Vorfall sexualisierter Gewalt gemeldet wird. Kinder und Jugendliche können sich jederzeit an eine selbst gewählte Vertrauensperson wenden – an andere Pfadfinder*innen, Gruppenleitungen, Mitarbeiter*innen des BdP oder an eine geschulte intakt-Kontaktperson.

Als Stammesführung oder Landesvorstand bist du verantwortlich für die Bearbeitung von (Verdachts-)Fällen von sexualisierter Gewalt. Lass dich dabei von Kontaktpersonen in deinem Landesverband oder vom Bundesarbeitskreis intakt beraten. Der Bundesvorstand wird durch euch informiert und unterstützt euch gern bei der Bearbeitung von Fällen.

Wichtig ist, dass du alle Gespräche oder Beobachtungen dokumentierst. Die Dokumentationsvorlage kann dir dabei helfen. Bei der Intervention arbeiten wir frühzeitig mit externen Expert*innen, z.B. Fachberatungsstellen vor Ort, zusammen. Unter www.hilfeportal-missbrauch.de findest du passende Stellen in deiner Nähe.

Im Schutzkonzept des BdP findest du weitere Informationen zur Intervention.

Wenn du dich zu dem Thema Intervention fortbilden möchtest, wende dich an deinen Landes-Arbeitskreis intakt oder an den Bundes-AK. Eine Fortbildung ist für mindestens eine Person in der Stammesführung, in den Landesvorständen und im Bundesvorstand alle zwei Jahre verpflichtend (vgl. Antrag zur BV 2/2020).

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