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Neue Benutzer der Mitgliederverwalter legen ihr Benutzerkonto selbst an - dieser Prozess wird Selbstregistrierung genannt.

Voraussetzungen

Damit der neue Benutzer die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen der Person zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mailadresse hinterlegt ist.

 

Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:

 

Im Folgenden Dialogfeld muss sich der neue Benutzer nun anhand von Mitgliedsnummer und Geburtsdatum identifizieren. Darüber hinaus müssen die Nutzungsbedingungen, welche wichtige Hinweise zum Datenschutz enthalten, akzeptiert werden.

Beantragung nur durch den neuen Benutzer persönlich!

Da im Rahmen der Selbstregistrierung die Nutzungsbedingungen rechtsverbindlich akzeptiert werden, darf dieser Vorgang nur vom neuen Benutzer selbst ausgeführt werden. Eine durch Dritte durchgeführte Registrierung im Namen des neuen Benutzers ist nicht zulässig!

Mitgliedsnummer

Die Mitgliedsnummer entspricht nicht der (alten) Ausweisnummer. Sie kann beim Landesmitgliederverwalter erfragt werden, und findet sich künftig im Adressfeld der Pfade sowie bei neu ausgestellten Ausweisen im Mitgliedsausweis.

 

 

Die Zugangsdaten bestehend aus Benutzername und Startpasswort werden an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mailadresse verschickt.

 

 

 

 

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