Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 12 Aktuelle »

Benachrichtigung per E-Mail

Nachdem der Stamm den Aufnahmeantrag bearbeitet hat, wird standardmäßig der*die Landesmitgliederverwalter*in per E-Mail über den neuen Antrag benachrichtigt.

Sollen andere Personen die Aufnahmeanträge bearbeiten, so kann dies durch Zuweisen der folgenden Tätigkeiten an die jeweiligen Personen definiert werden:

TätigkeitBedeutung
Empfänger*in Aufnahmeantrag LV U18An diese Person wird abweichend zur*zum Landes-MVler die Aufnahmeanträge Minderjähriger geschickt
Empfänger*in Aufnahmeantrag LV Ü18An diese Person wird abweichend zur*zum Landes-MVler die Aufnahmeanträge Volljähriger geschickt

Hinweis: Wird diese Tätigkeit zugewiesen, erhält der*die Landes-MVler für die jeweilige Altersgruppe keine Benachrichtigung mehr. Soll sowohl Landes-MVler als auch weitere Personen benachrichtigt werden, so muss dem*der Landes-MVler ebenfalls die o.g. Tätigkeit zugeordnet werden.

Genehmigungsformular

Die E-Mail beinhaltet einen Link zum Genehmigungsformular:


Hier wird nun die Entscheidung des Landesverbands dokumentiert. Beitritte von Volljährigen sowie die Ablehnung von Anträgen sind zu begründen.

Durch Klick auf den Button „Antrag abschließen“ wird der Aufnahmeantrag an den Bund weitergeleitet.


Erst nachdem der Landesverband die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen hat, ist der Datensatz in der Mitgliederverwaltung (bei Volljährigen bis zur Annahme durch den Bund zunächst noch im Status „Wartend“) sichtbar.



  • Keine Stichwörter