Benachrichtigung per E-Mail

Nachdem der*die Antragsteller*in die E-Mail-Adresse bestätigt hat, werden die Stammesführer*innen per E-Mail über den neuen Antrag benachrichtigt:

Wer Empfänger*in der E-Mail sein soll, kann über die Tätigkeitszuordnungen in der Mitgliederverwaltung beeinflusst werden: 

  • Die Aufforderung zur Bestätigung neuer Mitglieder wird standardmäßig an alle Personen mit einer aktiven Tätigkeitszuordnung "Stammesführer*in" versandt.
  • Soll eine andere Person aus der Stammesführung (d.h. eine Person mit der Tätigkeit Stammesführer*in oder Stv. Stammesführer*in oder Schatzmeister*in oder Stv. Schatzmeister*in) die E-Mails erhalten, so kann dieser zusätzlich die Tätigkeit Empfänger*in Aufnahmeantrag innerhalb Stammesführung zugeordnet werden. In diesem Fall erhält nur dieses Mitglied der Stammesführung die Benachrichtigungsmails.

Genehmigungsformular

Der Link führt nun zum Genehmigungsformular für Stämme:

Hat der Stamm zu der gewählten Mitgliedsart (z.B. „ordentliches Mitglied“) mehrere Beitragsarten festgelegt (z.B. zusätzlich einen Geschwisterbeitrag), so können diese nun dem Mitglied zugeordnet werden. Bei Volljährigen muss zudem die Entscheidung des Stammes über die Genehmigung des Aufnahmeantrags begründet werden.


Erst nachdem der Landesverband die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen hat, ist der Datensatz in der Mitgliederverwaltung (bei Volljährigen bis zur Annahme durch den Bund zunächst noch im Status „Wartend“) sichtbar.


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