Die folgende Übersicht enthält die für die bundesweite Nutzung definierten Funktionstätigkeiten mit ihren Eigenschaften. Bitte ordnet insbesondere die Wahlämter den entsprechenden Mitgliedern eures Stammes beziehungsweise Landesverbandes zu. Daneben müsst ihr natürlich weiterhin die Wahlprotokolle von Stammes- und Landesversammlungen an den Landesverband beziehungsweise das Bundesamt weiterreichen.
Wenn ihr der Meinung seid, dass eine in vielen Gruppen verbreitete Funktionstätigkeit oder ein zugehöriger Tätigkeitsbereich fehlt, dann gebt euren Vorschlag bitte an eure*n Landesmitgliederverwalter*in weiter. Ist bei euch nur eine andere Bezeichnung für eine Funktion üblich, die in den Listen bereits enthalten ist, dann nutzt bitte die vorhandene vereinheitlichte Form.
Bei Bedarf habt ihr auch die Möglichkeit, eigene Tätigkeiten nur für eure Gruppierung zu definieren. Über diese könnt ihr zum Beispiel die Organisationsteams bestimmter Veranstaltungen oder die Zugehörigkeit zu euren Kleingruppen (Meuten, Sippen, Runden, ...) verwalten.
Der*Die Landesvorsitzende nimmt die erste Delegiertenstimme des Landesverbandes Kraft dieses Amtes wahr (Wahlordnung §1 Abs. 4). Ihr*Ihm wird nicht extra die Tätigkeit Bundesdelegierte*r zugeordnet.
Der*Die Stammesführer*in nimmt die erste Delegiertenstimme des Stammes bzw. der Aufbaugruppe Kraft dieses Amtes wahr (Wahlordnung §1 Abs. 4). Ihr*Ihm wird nicht extra die Tätigkeit Landesdelegierte*r zugeordnet.
Je nach Konfiguration der Funktionstätigkeit ist die Angabe eines Tätigkeitsbereiches erforderlich, optional oder nicht möglich. Nachfolgend findet ihr eine Liste der derzeit auswählbaren Bereiche.
Max. Anz.
Maximale Anzahl der Mitglieder einer Gruppierung, denen diese Funktionstätigkeit gleichzeitig aktiv zugeordnet sein darf.
Übergabe
Sogenannte Übergabetätigkeiten sind Ämter, die in einer Gruppierung nie unbesetzt sein dürfen. Diese können erst dann manuell oder automatisch beendet werden, wenn sie zuvor einem anderen Mitglied der Gruppierung zugewiesen wurden. Das Enddatum darf dabei nicht vor dem Startdatum der neuen Funktionstätigkeit liegen. Meistens sind beide identisch und, sofern nichts anderes festgelegt ist, entsprechen sie dem Datum der Neuwahl.
MV-Rechte
Bestimmte Funktionstätigkeiten können mit Lese- oder Bearbeitungsrechten in der Mitgliederverwaltung verknüpft werden. Details erfahrt ihr in der Anleitung Rechte vergeben.
Archiv
In der Regel behalten wir die Daten aller ehemaligen Mitglieder einige Zeit in der Datenbank, um beispielsweise nachvollziehen zu können, wer einst in einer Gruppierung bestimmte Aufgaben wahrgenommen hat. Wurde von dem Mitglied einmal ein zu archivierendes Amt ausgeübt, darf der Datensatz jedoch auch dann nicht komplett anonymisiert werden, wenn das ehemalige Mitglied es wünscht. Näheres siehe unter Mitgliedschaft beenden.