Wichtige Grundlagen
Die Mitgliederverwaltung unterscheidet zwischen Beitragsarten und Beitragssätzen:
- Eine Beitragsart definiert, welche Art von Beitrag ein Mitglied zu entrichten hat. In der Regel ist dieser über die Art der Mitgliedschaft festgelegt (Ordentliches Mitglied -> Mitgliedsbeitrag ordentl. Mitglieder, Förderndes Mitglied -> Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder). In bestimmten Fällen wird dem Mitglied eine gesonderte Beitragsart zugewiesen (z.B. Sozialbeitrag, Familienbeitrag, ...).
- Beitragsarten werden dem Mitglied manuell zugeordnet, dies geschieht in den Basisdaten des Mitglieds
- Ein Beitragssatz definiert, welche Beitragshöhe ein Mitglied, dem eine bestimmte Beitragsart zugeordnet ist, zu entrichten hat. Details siehe Beitragssatz festlegen
- Der Beitragssatz wird bei Rechnungsstellung anhand der Beitragsart, dem Zeitpunkt der Abrechnung, dem Beitrittsdatum und dem Alter des Mitglieds automatisch ausgewählt.
Die Beitragsarten werden in folgende Beitragstypen unterteilt:
- Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag dient der Rechnungsstellung an die Mitglieder. In den Basisdaten des Mitglieds wird eingestellt, welchen Beitrag es bezahlt.
Ein Mitgliedsbeitrag wird immer von einem Verbandsbeitrag abgeleitet (d.h. das Mitglied bezahlt an den Stamm den Mitgliedsbeitrag und über den zugrundeliegenden Verbandsbeitrag ist definiert, welchen Beitrag der Stamm an den Landesverband abführen muss). Beispiel: Der Mitgliedsbeitrag „Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitglieder Stamm X“ ist vom Verbandsbeitrag „Landesbeitrag ordentliche Mitglieder LV Y“ abgeleitet. Für alle Mitglieder, welchen der Mitgliedsbeitrag „Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitglieder Stamm X“ zugeordnet ist, muss der Verbandsbeitrag „Landesbeitrag ordentliche Mitglieder LV Y“ abgeführt werden.
Hinweis: Landesverbände können Mitgliedsbeiträge einrichten, um ihre landesunmittelbaren Mitglieder abzurechnen. Auch dieser Mitgliedsbeitrag ist von einem Verbandsbeitrag (dem Landesbeitrag) abgeleitet. - Verbandsbeitrag: Verbandsbeiträge werden nur vom Bundes- und Landesverband angelegt und für die Abrechnung zwischen Bund, Land und Stämmen verwendet (z.B. Rechnungsstellung LV an Stamm).
Förderbeitrag: Förderbeiträge werden ausschließlich dann verwendet, wenn ein Mitglied in einer Gruppierung, die nicht seine Hauptgruppierung ist, einen Beitrag bezahlen soll. Dies ist immer dann der Fall, wenn für Mitglieder, die in einem Stamm eine Zweitmitgliedschaft im Rahmen der Doppelmitgliedschaft ausüben, ein Beitrag erhoben wird. Förderbeiträge haben keinen übergeordneten Verbandsbeitrag und werden bei der Verbandsabrechnung nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Mitgliedsbeiträgen werden sie nicht in den Basisdaten des Mitglieds sondern über die Tätigkeitszuordnung verwaltet. Details siehe Mitgliedschaft und Tätigkeit in mehreren Stämmen
Verwechslungsgefahr
Der Förderbeitrag hat nichts mit fördernden Mitgliedern zu tun. Fördernde Mitglieder bezahlen einen Mitgliedsbeitrag an ihren Stamm (Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder), der einen Verbandsbeitrag (Landesbeitrag fördernde Mitglieder) an den Landesverband weiterleitet.
Neue Beitragsart anlegen
Die grundlegenden Beitragsarten (ordentl./fördernde Mitglieder, ggf. LV-spezifische Ermäßigungen) sind in der Mitgliederverwaltung bereits angelegt. Das Anlegen von neuen Beitragsarten ist daher nur erforderlich, wenn:
- ein Stamm oder ein Landesverband eine neue Beitragsart einführt (z.B. einen neuen Familienbeitrag)
- ein Stamm einen Beitrag für seine Zweitmitglieder (im Rahmen der Doppelmitgliedschaft) erheben möchte
Hinweis für Landesverbände
Wenn ein Landesverband eine neue Beitragsart (z.B. einen neu eingeführten Familienbeitrag) angelegt hat, dann müssen in allen Stämmen die korrespondierenden Beitragsarten angelegt werden, damit diese dann den Mitgliedern zugeordnet werden können. Das Anlegen der Beitragsarten bei den Stämmen kann vom Team Mitgliederverwaltung (Kontakt) zentral vorgenommen werden.
Beitragsarten werden im Bereich Gruppierungsverwaltung im Reiter ‚Beitragsarten‘ verwaltet:
Eine neue Beitragsart wird über die Funktion „Anlegen“ erzeugt.
Nun erscheint folgendes Dialogfeld (hier beispielhaft vorbefüllt für einen stammesinternen Geschwisterbeitrag):
Feld | Beschreibung | Bemerkungen |
---|---|---|
Name | Der Name der Beitragsart identifiziert die Beitragsart eindeutig. Bitte unbedingt untenstehende Namenskonvention beachten! | Mit Hilfe dieses Namens wird die Beitragsart dem Mitglied zugewiesen |
Beitragstyp | Erklärung zu den Beitragstypen
siehe Einführung oben. | Beitragstyp Förderbeitrag wird nur für Zusatzbeiträge von Zweitmitgliedern (im Rahmen der Doppelmitgliedschaft) verwendet Verwechslungsgefahr Der Förderbeitrag hat nichts mit fördernden Mitgliedern zu tun. Fördernde Mitglieder bezahlen einen Mitgliedsbeitrag an ihren Stamm (Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder), der einen Verbandsbeitrag (Landesbeitrag fördernde Mitglieder) an den Landesverband weiterleitet. |
Zugrundeliegende Beitragsart | Diejenige übergeordnete Beitragsart, von der die Beitragsart abgeleitet werden soll (auf der sie „beruht“), Erklärung siehe oben | Bei Mitgliedsbeiträgen immer der jeweilige Landesbeitrag (in der Regel der „Landesbeitrag ordentliche Mitglieder“). Bei Verbandsbeiträgen von Landesverbänden immer der jeweilige Bundesbeitrag. Bleibt bei Zusatzbeiträgen für Zweitmitglieder (Beitragstyp Förderbeitrag) leer. Warnung Die zugrundeliegende Beitragsart muss bei Stämmen immer eine Beitragsart des Landesverbandes sein! |
Periodizität | Definiert die Periode, die abgerechnet wird. Im BdP immer jährlich | Hier darf nur jährlich ausgewählt werden! |
Abrechnungstyp | Einzige Option: LAUFEND. | |
Mehrwertsteuer | Auswahl eines Mehrwertsteuersatzes. Einzige Option: 0 % | |
Buchungstext | Buchungstext für Positionen mit dieser Beitragsart, Anzeige auf Rechnungen. Die Vorbefüllung ? {0,date,dd.MM.yy} {1} muss immer durch {1} ersetzt werden! | {1} wird bei Rechnungsdruck automatisch durch den Namen des angewendeten Beitragssatzes ersetzt. Bei Bedarf kann nach dem Platzhalter {1} noch ein erläuternder Text folgen. |
Erforderliches Recht | Wird hier ein Recht ausgewählt, so können nur Benutzer*innen mit diesem Recht diese Beitragsart setzen. Andere können die Beitragsart sehen, aber nicht zuordnen. Bleibt in der Regel leer! | Wenn eine abgeleitete Beitragsart angelegt wird, muss in der abgeleiteten Beitragsart immer das Recht der übergeordneten Beitragsart stehen. Warnung Rechtebeschränkungen sollten immer nur nach Rücksprache mit dem Team Mitgliederverwaltung eingerichtet werden. Bei fehlerhafter Einrichtung wird die Beitragsart unbrauchbar. Nachträgliche Änderungen an der Rechtekonfiguration von Verbandsbeiträgen müssen immer über das Team Mitgliederverwaltung auf die abgeleiteten Mitgliedsbeiträge heruntergebrochen werden! |
Mit dem Button ‚Erstellen‘ wird die neue Beitragsart gespeichert. Im nächsten Schritt müssen nun die Beitragssätze festgelegt werden.
Namenskonventionen für Beitragsarten
Mitgliedsbeiträge
Beitrag | Benennung der Beitragsart | Benennung des Beitragssatzes |
---|---|---|
Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitglieder | Mitgliedsbeitrag ordentl. Mitglieder Stamm Adler | Jahresbeitrag ordentl. Mitglieder |
Halbjahresbeitrag ordentl. Mitglieder | ||
Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder | Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder Stamm Adler | Jahresbeitrag fördernde Mitglieder |
LV-spezifische Mitgliedsbeiträge | Mitgliedsbeitrag Geschwisterermäßigung Stamm Adler Mitgliedsbeitrag Sozialermäßigung Stamm Adler | Jahresbeitrag Geschwisterermäßigung Halbjahresbeitrag Sozialermäßigung |
Beitrag für Doppelmitglieder (anzulegen als Beitragsart FÖRDERBEITRAG) ohne übergeordnete Beitragsart | Förderbeitrag Zweitmitglieder Stamm Adler | Förderbeitrag Zweitmitglieder |
Verbandsbeiträge
Beitrag | Benennung der Beitragsart | Benennung des Beitragssatzes |
---|---|---|
Verbandsbeitrag Ebene Land ordentliche Mitglieder | Landesbeitrag ordentl. Mitglieder LV Bayern | Jahresbeitrag ordentl. Mitglieder |
Halbjahresbeitrag ordentl. Mitglieder | ||
Verbandsbeitrag Ebene Land fördernde Mitglieder | Landesbeitrag fördernde Mitglieder LV Bayern | Jahresbeitrag fördernde Mitglieder |
LV-spezifische Verbandsbeiträge | Landesbeitrag Geschwisterermäßigung LV Bayern Landesbeitrag Sozialermäßigung LV Bayern | Jahresbeitrag Geschwisterermäßigung Halbjahresbeitrag Sozialermäßigung |