Neue Benutzer*innen der Mitgliederverwaltung legen ihr Zugangskonto selbst an – dieser Prozess wird Selbstregistrierung genannt.
Voraussetzungen
Damit ein*e Funktionsträger*in die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen ihrem*seinem Mitgliedsdatensatz zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet worden sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Neben den Mitgliederverwalter*innen können auf Stammes- und Landesebene die Stammesführungs- und Landesleitungsmitglieder sowie Hauptamtliche Zugriff auf das System erhalten.
Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:
Im folgenden Dialogfeld muss sich der*die neue Benutzer*in nun anhand von Mitgliedsnummer und Geburtsdatum identifizieren. Darüber hinaus müssen die Nutzungsbedingungen, welche wichtige Hinweise zum Datenschutz enthalten, gelesen und akzeptiert werden.
Beantragung nur durch den neuen Benutzer persönlich!
Da im Rahmen der Selbstregistrierung die Nutzungsbedingungen rechtsverbindlich akzeptiert werden, darf dieser Vorgang nur von dem*der neuen Benutzer*in selbst ausgeführt werden. Eine durch Dritte durchgeführte Registrierung im Namen der*s neuen Benutzerin*s ist nicht zulässig!
Mitgliedsnummer
Die fünfstellige Mitgliedsnummer entspricht nicht der (alten) Ausweisnummer. Sie kann bei dem*der Landesmitgliederverwalter*in erfragt werden und ist im Adressfeld der Pfade (unmittelbar oberhalb der Anschrift zwischen den ##-Zeichen) sowie in neu ausgestellten Mitgliedsausweisen neben dem Eintrittsdatum zu finden.
Nach Abschluss der Registrierung werden die Zugangsdaten, bestehend aus Anmeldename und Startpasswort, an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt (Feld „E-Mail 1“).
Probleme?
Sollte es Schwierigkeiten bei der Zustellung oder Verwendung der Zugangsdaten geben, dann probiert zunächst Folgendes:
- Erhaltet ihr nach der Registrierung keine E-Mail mit Anmeldename und Passwort, so schaut zunächst im Ordner Spamverdacht / Junk o.ä. eures Mailprogramms nach. Eventuell gibt es einen weiteren Spamordner auf der Weboberfläche eures E-Mail-Anbieters.
- Funktioniert das Passwort aus der E-Mail nicht, dann fordert mit der Funktion „Passwort vergessen“ ein neues an.
Wenn ihr dennoch keinen Zugang zur Mitgliederverwaltung erhaltet, dann kontaktiert bitte eure*n Landesmitgliederverwalter*in.