In der Mitgliederverwaltung müssen die Vor- und Nachnamen entsprechend den Angaben in den aktuellen Ausweispapieren bzw. der Geburtsurkunde des Mitgliedes erfasst werden. Ansonsten gäbe es vor allem in einem Versicherungsfall Probleme.
Die Einträge bei Spitzname und Geschlecht sind hingegen frei wählbar und können auf Wunsch des Mitgliedes auch geändert werden.
Behördliche Namensänderung
Amtliche Änderungen von Namen, zum Beispiel bei einer Heirat, übernehmen die Stammesmitgliederverwalter*innen in die Datenbank. Im Reiter „Sonstiges“ der Basisdaten wird dann im Bemerkungsfeld ergänzt: „Früherer Name: ...“. Außerdem sollte eine entsprechende Anmerkung mit Datum auf dem Aufnahmeantrag gemacht werden.
Ergänzungsausweis
Wenn Trans*personen ihren Vornamen ändern lassen möchten, müssen sie sich derzeit einem aufwändigen, langwierigen Verfahren unterziehen. Damit wir den gewünschten neuen Namen zeitnah in die Mitgliederverwaltung übernehmen können, sodass dieser dann beispielsweise beim automatisierten Postversand genutzt wird, kann sich das Mitglied von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) einen sogenannten Ergänzungsausweis ausstellen lassen. Dieser wird von sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Versicherungen etc. anerkannt.
Nähere Informationen zum Ergänzungsausweis und dessen Bestellung findet ihr auf der Website der dgti.
Sobald ein Ergänzungsausweis ausgestellt wurde, sendet das Mitglied eine – am besten digitale – Kopie von dem Ergänzungsausweis sowie vom Personalausweis an den*die Landesmitgliederverwalter*in.
Diese*r kann anschließend den neuen Vornamen in die Mitgliederverwaltung übernehmen und vermerkt analog zur behördlichen Änderung den früheren Namen im Bemerkungsfeld des Reiters „Sonstiges“ der Basisdaten. Die beiden Ausweiskopien müssen von dem*der Landesmitgliederverwalter*in sorgfältig aufbewahrt werden, in der Regel beim Aufnahmeantrag des Mitgliedes.