In der Mitgliederverwaltung müssen die Vor- und Nachnamen entsprechend den Angaben in den aktuellen Ausweispapieren bzw. der Geburtsurkunde des Mitgliedes erfasst werden. Ansonsten gäbe es vor allem in einem Versicherungsfall Probleme.

Die Einträge bei Spitzname und Geschlecht sind hingegen frei wählbar und können auf Wunsch des Mitgliedes auch geändert werden.

Namensänderung

Änderungen von Vor- oder Nachnamen, zum Beispiel bei einer Heirat oder gemäß Selbstbestimmungsgesetz, übernehmen die Mitgliederverwalter*innen in die Datenbank. Hierfür lasst ihr euch entweder einen entsprechenden Beleg zukommen – beispielsweise Foto des neuen Personalausweises, Ergänzungsausweises oder der Heiratsurkunde – oder ihr belehrt das Mitglied, dass Falschangaben bei den persönlichen Daten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Im Reiter „Sonstiges“ der Basisdaten wird dann im Bemerkungsfeld ergänzt: „Früherer Name: ...“. Außerdem sollte eine entsprechende Anmerkung mit Datum auf dem Aufnahmeantrag gemacht werden.


  • Keine Stichwörter