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Wichtige Grundlagen

Jeder Beitragssatz bezieht sich auf genau eine Beitragsart.

Eine Beitragsart bezeichnet

Ersterfassung

Wurde eine neue Beitragsart angelegt oder wird die Mitgliedsabrechnung erstmals verwendet, so muss zunächst für jede Beitragsart mindestens ein Beitragssatz angelegt werden.

Hierzu wird zunächst im Modul Gruppierungsverwaltung im Reiter Beitragsarten die Beitragsart ausgewählt, für die ein Beitragssatz definiert werden soll. Diese wird dann über den Button Anzeigen geöffnet:

Nun öffnet sich ein Dialogfeld mit detaillierten Informationen über die Beitragsart. Hier wird nun der Reiter Beitragssatz ausgewählt:

Hier wird nun über den Button Anlegen ein neuer Beitragssatz angelegt:

Es erscheint folgender Dialog:

Feld
Beschreibung
Bemerkungen
BeitragsartBeitragsart, für welche dieser Satz gilt 
Bezeichnung

Bezeichnung für den Andruck auf Rechnungen, z.B. "Jahresbeitrag ordentl. Mitglieder". Bitte untenstehende Namenskonvention beachten!

Es wird auf der Rechnung nur der Name des Beitragssatzes, nicht der der Beitragsart angedruckt. Daher bitte auf aussagekräftige Bezeichnung achten!
Gültig vonBeginn der Gültigkeit dieses BeitragssatzesWird die Rechnungsstellung neu eingeführt, so entspricht dieses Datum dem ersten Tag der ersten Abrechnungsperiode, ab der Rechnungen über die Mitgliederverwaltung erstellt werden sollen.
Gültig bisEnde der Gültigkeit dieses Beitragssatzes 
BetragHöhe des Beitrags, wie er vom Mitglied eingefordert wird (incl. Bundes- und Landesanteil!)Eingabe im Format 10,50 (ohne Währungskennzeichen)
WährungWährungskennzeichenFest im System definiert, aktuell ist nur EUR möglich.
Altersgrenze (bis)Optional: Angabe eines Alters in Jahren, bis zu dem dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, altersabhängige Beiträge zu definieren.Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten.
Monatsgrenze (ab)

Optional: Angabe einer Monatsgrenze, bezogen auf den Beginn der Abrechnungsperiode, ab der dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, Mitglieder mit einem günstigeren Satz abzurechnen, wenn sie später in der Abrechnungsperiode eintreten.

Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten.

Bei Halbjahresbeiträgen: 6

 

Namenskonvention für Beitragssätze der Mitgliedsbeiträge: (Namenskonventionen Verbandsbeiträge siehe Beitragsart anlegen und bearbeiten)

VerwendungBenennung der BeitragsartBennenung des Beitragssatzes
Mitgliedsbeitrag ordentliche MitgliederMitgliedsbeitrag ordentl. Mitglieder Stamm XYJahresbeitrag ordentl. Mitglieder
Halbjahresbeitrag ordentl. Mitglieder
Mitgliedsbeitrag fördernde MitgliederMitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder Stamm XYJahresbeitrag fördernde Mitglieder
LV-spezifische/stammesspezifische Beitragssätze

Mitgliedsbeitrag Geschwisterermäßigung Stamm XY

Mitgliedsbeitrag Sozialermäßigung Stamm XY

Jahresbeitrag Geschwisterermäßigung

Halbjahresbeitrag Sozialermäßigung

Altersabhängige Beitragssätzekeine eigene Beitragsart

Jahresbeitrag Erwachsene ordentl. Mitglieder

Halbjahresbeitrag Erwachsene ordentl. Mitglieder

Jahresbeitrag Erwachsene Geschwisterermäßigung

Beitrag für Doppelmitglieder (anzulegen als Beitragsart
FÖRDERBEITRAG) ohne übergeordnete Beitragsart
Förderbeitrag Zweitmitglieder Stamm XYFörderbeitrag Zweitmitglieder

 

Für jeden weiteren Beitrag dieser Beitragsart wird nun ein weiterer Beitragssatz angelegt. Typischerweise ist dies ein Halbjahresbeitrag, sodass dann pro Beitragsart zwei Beitragssätze definiert sind:

 

Es ist unbedingt sicherzustellen, dass für jede Beitragsart zu jedem Zeitpunkt ein für alle Mitglieder gültiger Beitragssatz definiert ist.

Das heißt: Es muss einen Datensatz geben, bei dem sowohl das Feld "Alter bis" als auch das Feld "Monatsgrenze" leer oder 0 ist und der zum Bezugsdatum der Abrechnung gültig ist.

Die Gültigkeitszeiträume von Beitragssätzen für eine Beitragsart dürfen sich zeitlich niemals überschneiden und es sollten niemals zeitliche Lücken auftreten.

 

Beitragsänderung

Soll ein Beitragssatz geändert werden (beispielsweise im Rahmen einer Beitragserhöhung), so wird zunächst der zu ändernde Beitragssatz über die Funktion Bearbeiten geöffnet:

Im Feld Gültig bis wird der letzte Gültigkeitkeitstag des alten Beitrags eingetragen. Dies ist immer der 31.12. eines Jahres!

Anschließend wird der alte Beitragssatz über die Funktion kopieren in einen neuen Beitragssatz kopiert:

Der neue Beitragssatz ist nun ab dem 01. Januar des Folgejahres gültig, die Beitragshöhe kann angepasst werden:

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sich die Gültigkeitszeiträume des alten und neuen Beitragssatzes nicht überschneiden und dass keine Lücken auftreten!

Der Wechsel zwischen den Beitragssätzen muss immer zum Ende/Beginn der jährlichen Abrechnungsperiode erfolgen.

 

Besondere Beitragssätze

Halbjahresbeitrag

d

Altersabhängiger Beitrag

Über die Definition von altersabhängigen Beitragssätzen wird erreicht, das hinter der gleichen Beitragsart (siehe Beitragsart) zum gleichen Zeitpunkt unterschiedliche Sätze zur Anwendung kommen, je nach Alter des abzurechnenden Mitglieds.

Icon

Die sinnvolle Anwendung setzt voraus, dass bei allen Mitgliedern ein Geburtsdatum gesetzt ist. Falls dies nicht garantiert werden kann, sollte unbedingt eine "Fallback"-Beitragsart ohne Altersgrenze definiert werden. Diese käme dann für alle Mitglieder ohne Geburtsdatum zum Einsatz. Gibt es keine solche Beitragsart, würde das System für diesen Fall in der Regel den Beitragssatz mit der niedrigsten Altersgrenze verwenden.

Bei der Definition von altersabhängigen Beitragsätzen ist folgendes zu beachten:

  • Wenn Sie kein Alter oder "0" angeben, dann ist der Beitragssatz nicht altersbeschränkt.
  • Wenn Sie ein Alter angeben (>0), dann wird bei der Abrechnung solange gesucht (vom Alter aufsteigend), wie das Alter kleiner ist als das angegebene Alter.
  • Der Bezugspunkt für die Altersberechnung ist jeweils das Anfangsdatum der Abrechnungsperiode, die durch den Bezugszeitpunkt definiert wurde (siehe Verbandsabrechnung).
  • Bei Abrechnung mehrere Abrechnungsperioden innerhalb einer Rechnung können demnach unterschiedliche Beitragssätze für ein Mitglied zu Anwendung kommen. Daher wird beim Andruck neben dem Eintrag aus der Beitragsart auch der Name des verwendeten Beitragssatzes mit angedruckt (Verbandsabrechnung und Mitgliederabrechnung); dieser sollte also zwingend definiert werden (s.o.).
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Wird mit altersabhängigen Beitragssätzen gearbeitet, so dürfen bzw. müssen sich diese bezüglich des Gültigkeitszeitraums exakt überschneiden, d.h. der Gültigkeitszeitraum muss gleich sein. Dabei akzeptiert das System diese Überschneidung nur, wenn die Altersgrenzen gesetzt und jeweils unterschiedlich sind. Sätze ohne Altersgrenze dürfen sich zeitlich niemals überschneiden.

 

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