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Diese Seite beschreibt die Mitgliedsabrechnung, also die Rechnungsstellung vom Stamm (und ggf. vom Landesverband bei landesunmittelbaren Mitgliedern) an das Mitglied. Zur Abrechnung innerhalb des Verbands siehe Verbandsabrechnung.

Die Mitgliedsabrechnung ist optional - d.h. es steht dem Stamm frei, ob er diese Möglichkeit der Mitgliederverwaltung nutzen möchte oder seine Beiträge auf andere Art und Weise einfordert.

Die Mitgliedsabrechnung ist völlig unabhängig von der Verbandsabrechnung, also der Rechnungsstellung vom Landesverband an die Stämme.

Voraussetzungen

Damit eine Mitgliedsabrechnung sinnvoll durchgeführt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:

  • Für jede verwendete Beitragsart ist ein gültiger Beitragssatz definiert. Der Beitragssatz muss bei erstmaliger Anwendung der Mitgliedsabrechnung manuell angelegt werden! Siehe Beitragssatz festlegen
  • In den Gruppierungsdaten ist die Versandanschrift vollständig und aktuell
  • Bei Verwendung von SEPA-Lastschriften: Die Gläuber-ID ist in den Basisdaten der Gruppierung hinterlegt. Siehe SEPA-Mandate verwalten

Mitglieder abrechnen

Wer kann abgerechnet werden?

Über die Mitgliederabrechnung können alle Mitglieder der jeweiligen Gruppierung (nicht jedoch gruppierungsübergreifend) abgerechnet werden.

Mitglieder, deren Mitgliedschaft beendet wurde und die im Status INAKTIV sind fließen auch mit in die Mitgliedsabrechnung ein, sofern sie die definierten Kriterien für Abrechenbarkeit erfüllen. Endgültig gelöschte Mitglieder (= Widerspruch der Datenweiterverwendung) können nicht mehr berücksichtigt werden, da sie schlicht über das Interface nicht mehr in eine Abrechnung einbezogen werden können!

Vor dem Beenden einer Mitgliedschaft sollte gegebenenfalls eine Testabrechnung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine anstehende Abrechnung mehr offen ist. Je nach Ergebnis sollte dann noch die Mitgliedsabrechnung erfolgen. Aus Sicht der Verbandsabrechnung ist nichts zu tun, hier werden auch gelöschte Mitglieder berücksichtigt (aber gegebenenfalls nicht mehr mit allen Daten angezeigt).

Wann kann abgerechnet werden?

Die Abrechnung von Mitglieder kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Sinnvoll ist jedoch, dass die Abrechnung für alle Mitglieder zum selben Zeitpunkt einmal jährlich erfolgt und unterjährige Eintritte unmittelbar nach Genehmigung der Mitgliedsaufnahme, z.B. in Verbindung mit dem Aushändigen des Mitgliedsausweises, berechnet werden.

Mit Hinblick auf die Fristen zur Erfassung von Austritten empfiehlt sich eine Rechnungsstellung im Dezember mit Bezugsdatum 1. Januar und Zahlungsziel 15. Januar. So wird sichergestellt, dass die Austritte, die sich in Reaktion auf die Beitragsrechnung ergeben noch bis zum 31.01. in der Mitgliederverwaltung erfasst werden können und bei den Mitgliedern,die bis zum 15. Januar nicht bezahlt haben, nachgefragt werden kann, ob die Mitgliedschaft weiterhin gewünscht wird.

 

Testabrechnung

 

Rechnungen generieren

Rechnungen  einsehen

 

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