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Hier werdet ihr in Zukunft mehr Infos zur Prävention finden, habt noch ein wenig Geduld!

Einsicht des erweiterten Führungszeugnisses (eFZ)

Für die Bundesfahrt 2023 müssen alle volljährigen Teilnehmer*innen und Teamer*innen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (eFZ) im Sinne §72a SGB VIII zur Einsichtnahme vorgelegt haben. Sollte bis zum 23. Juni die Einsichtnahme nicht erfolgt und dokumentiert worden sein, so kann die betreffende Person nicht an der Bundesfahrt teilnehmen.

Die Einsichtnahme und Dokumentation des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses soll durch die Mitgliederverwaltungen des jeweiligen Bundes erfolgen. Über diese kann auch ein Begleitschreiben zur Kostenbefreiung erstellt werden, mit dem das eFZ bei einer offiziellen Stelle beantragt werden kann. Das eFZ darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als 6 Monate sein, die dokumentierte Einsichtnahme ist dann für 5 Jahre gültig. Solltet ihr in den letzten 5 Jahren ein eFZ vorgelegt haben und die Einsichtnahme wurde in der Mitgliederverwaltung dokumentiert, entsteht für euch kein Mehraufwand. 

Weitere Infos folgen per Mail für die verbindlich angemeldeten Gruppen.



Wenn ihr allgemeine Fragen zum Thema Prävention habt, könnt ihr euch an Hannes Stintat wenden. Anfragen zur Bundesfahrt am besten per Mail an bundesfahrt@pfadfinden.de.

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