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Seit der BV 2022 hat sich der BdP verpflichtet, eine jährliche Aufstellung der CO-Emissionen zu erstellen. Zu dieser gehört die Berechnung der Emissionen durch Reisen zu Aktivitäten auf Bundesebene. Dazu wurde das Reisekostenformular angepasst und enthält nun den Verweis auf ein Formular zur Erfassung der Emissionen.

Das neue Reisekostenformular gibt es (bald) hier.

FAQ zur CO2-Emissionsermittlung und Kompensation

Wie kompensiere ich die CO-Emissionen meiner Reise?
Unser Reisekostenformular (LINK zu meinBdP) enthält ein Feld, in dem du die Höhe der CO-Kompensation einträgst. Diese ziehst du (gemeinsam mit deinem Eigenanteil) vom Betrag deiner Reisekosten ab. Der Beitrag wird im Bundesamt dann als CO-Kompensation gebucht.

Muss ich das Formular zur CO-Emissionserfassung ausfüllen?
Nein, musst du nicht. Die Angaben in dem Formular sind freiwillig und wirken sich nicht auf deinen Anspruch zur Rückerstattung deiner Fahrtkosten aus.

Wohin geht das Geld?
Die kompensierten Gelder sollen Emissions-Reduktions-Projekte zu Gute kommen, die regelmäßig durch die Bundesebene des BdP identifiziert und ausgewählt werden.

Muss ich entstandene CO-Emissionen kompensieren und in welcher Höhe?
Die Kompensation der entstandenen CO-Emissionen ist freiwillig. Die berechnete Kompensationshöhe ist eine Empfehlung aufgrund derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnisse. Du kannst in deiner Kompensation von diesem Wert abweichen.

Warum erfassen wir diese Daten?
Seit der BV 2022 erfasst der BdP systematisch die entstandenen CO-Emissionen auf Bundesebene. Zu den größten CO-Emittenten gehören dabei Reisen zu den Aktivitäten des BdP und somit wollen wir sie so umfassend wie möglich erfassen.

Was geschieht mit den Daten aus dem Formular zur CO-Emissionserfassung?
Aus deinen Angaben werden die CO-Emissionen deiner Reise und die entsprechende empfohlene Kompensationshöhe berechnet. Diese werden dann an deine E-Mail-Adresse gesendet und anonymisiert bei uns gespeichert.

Wie entsteht aus diesen Daten eine Gesamtstatistik?
Alle anonymisierten Daten werden am Ende des Jahres zusammengerechnet. Die Anzahl fehlender Einträge wird durch die Differenz zwischen Gesamtteilnehmendenzahlen an Bundesaktionen und der Anzahl der eingesendeten Antworten errechnet. Fehlende Einträge gehen mit dem Mittelwert der erhaltenen Einträge in die Statistik ein.

Was geschieht mit nicht kompensierten CO-Emissionen aus diesen Daten?
Die Differenz zwischen entstandenen und kompensierten CO-Emissionen wird am Ende des Jahres berechnet. Es gibt derzeit noch keinen Beschluss zum Umgang mit den Emissionen - eine Kompensation aus Bundesmitteln ist jedoch denkbar.

Wie berechnen sich die Emissionen und die empfohlene Kompensationshöhe?
Die CO-Emissionen berechnen sich aufgrund der in diesem Formular angegebenen Daten und von verkehrsmittelspezifischen Parametern aus der Datenbank "UK Government GHG Conversion Factors for Company Reporting".

Woher kommt die empfohlene Kompensationshöhe?

Die Höhe der empfohlenen Kompensation beläuft sich auf 100€/t CO2. Sie ist damit wesentlich höher als die derzeitige Kompensationshöhe von Atmosfair (~23€/t) oder Zertifikate der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt, 25-55€/t), jedoch wesentlich unter den reellen Kosten von bis zu 341€/t, die die Kompensation der Schäden durch entstandene CO-Emissionen für diese und folgende Generationen (201€), sowie die Kosten, um die Emissionen wieder zu binden (140€), mit einbezieht (siehe Berechnungen des Umwelt Bundesamt). Die angesetzten 100€/t sind ein Kompromiss um ambitionierte Ziele zu zeigen und über die Kompensationszahlungen Projekte unterstützen zu können, gleichzeitig aber die Kompensationszahlungen nicht zu unnötig hohen Belastungen werden zu lassen.

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