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Seit der BV 2022 hat sich der BdP verpflichtet, eine jährliche Aufstellung der CO2-Emissionen zu erstellen. Zu dieser gehört die Berechnung der Emissionen durch Reisen zu Aktivitäten der Bundesebene. Dazu wurde das Reisekostenformular angepasst und enthält nun den Verweis auf ein Formular zur Erfassung der Emissionen.

Hier das neue Reisekostenformular: XYZ

FAQ zur CO2-Emissionsermittlung und Kompensation

Wie kompensiere ich die CO2-Emissionen meiner Reise?
Unser Reisekostenformular (LINK zu meinBdP) enthält ein Feld, in dem du die Höhe der CO2-Kompensation einträgst. Diese ziehst du (gemeinsam mit deinem Eigenanteil) vom Betrag deiner Reisekosten ab. Der Beitrag wird im Bundesamt dann als CO2-Kompensation gebucht.

Muss ich das Formular zur CO2-Emissionserfassung ausfüllen?
Nein, musst du nicht. Die Angaben in dem Formular sind freiwillig und wirken sich nicht auf deinen Anspruch zur Rückerstattung deiner Fahrtkosten aus.

Muss ich entstandene CO2-Emissionen kompensieren und in welcher Höhe?
Die Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen ist freiwillig. Die berechnete Kompensationshöhe ist eine Empfehlung aufgrund derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnisse. Du kannst in deiner Kompensation von diesem Wert abweichen.

Warum erfassen wir diese Daten?
Seit der BV 2022 erfasst der BdP systematisch die entstandenen CO2-Emissionen auf Bundesebene. Zu den größten CO2-Emittenten gehören dabei Reisen zu den Aktivitäten des BdP und somit wollen wir sie so umfassend wie möglich erfassen.

Was geschieht mit den Daten aus dem Formular zur CO2-Emissionserfassung?
Aus deinen Angaben werden die CO2-Emissionen deiner Reise und die entsprechende empfohlene Kompensationshöhe berechnet. Diese werden dann an deine E-Mail-Adresse gesendet und anonymisiert bei uns gespeichert.

Wie entsteht aus diesen Daten eine Gesamtstatistik?
Alle anonymisierten Daten werden am Ende des Jahres zusammengerechnet. Die Anzahl fehlender Einträge wird durch die Differenz zwischen Gesamtteilnehmendenzahlen an Bundesaktionen und der Anzahl der eingesendeten Antworten errechnet. Fehlende Einträge gehen mit dem Mittelwert der erhaltenen Einträge in die Statistik ein.

Was geschieht mit nicht kompensierten CO2-Emissionen aus diesen Daten?
Die Differenz zwischen entstandenen und kompensierten CO2-Emissionen wird am Ende des Jahres berechnet. Es gibt derzeit noch keinen Beschluss zum Umgang mit den Emissionen - eine Kompensation aus Bundesmitteln ist jedoch denkbar.

Wie berechnen sich die Emissionen und die empfohlene Kompensationshöhe?
Die CO2-Emissionen berechnen sich aufgrund der in diesem Formular angegebenen Daten und von Verkehrsmittel-spezifischen Parametern aus der Datenbank "UK Government GHG Conversion Factors for Company Reporting". Die Höhe der empfohlenen Kompensation beläuft sich auf XYZ€, und bezieht die Kompensation der Schäden durch entstandene CO2-Emissionen für diese und folgende Generationen (XYZ€), sowie die Kosten, um die Emissionen wieder zu binden (XYZ€), mit ein. Die Kosten basieren auf Berechnungen des XYZ Instituts der Bundesregierung.

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