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Neue Benutzer/innen der Mitgliederverwalter Mitgliederverwaltung legen ihr Benutzerkonto selbst an - an – dieser Prozess wird Selbstregistrierung genannt.

Info
titleVoraussetzungen

Damit der neue Benutzer ein/e Funktionsträger/in die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen der Person ihrem/seinem Mitgliedsdatensatz zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet worden sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mailadresse Mail-Adresse hinterlegt ist.

 

Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:

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Im Folgenden folgenden Dialogfeld muss sich der/die neue Benutzer/in nun anhand von Mitgliedsnummer und Geburtsdatum identifizieren. Darüber hinaus müssen die Nutzungsbedingungen, welche wichtige Hinweise zum Datenschutz enthalten, gelesen und akzeptiert werden.

Warnung
titleBeantragung nur durch den neuen Benutzer persönlich!

Da im Rahmen der Selbstregistrierung die Nutzungsbedingungen rechtsverbindlich akzeptiert werden, darf dieser Vorgang nur vom von dem/der neuen Benutzer/in selbst ausgeführt werden. Eine durch Dritte durchgeführte Registrierung im Namen des neuen Benutzers ist nicht zulässig!

Info
titleMitgliedsnummer

Die Mitgliedsnummer entspricht nicht der (alten) Ausweisnummer. Sie kann beim Landesmitgliederverwalter bei dem/der Landesmitgliederverwalter/in erfragt werden , und findet sich ist künftig im Adressfeld der Pfade sowie bei in neu ausgestellten Ausweisen im MitgliedsausweisMitgliedsausweisen neben dem Eintrittsdatum zu finden.

 

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Die Zugangsdaten Nach Abschluss der Registrierung werden die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Startpasswort werden , an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mailadresse Mail-Adresse verschickt.