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Altersabhängiger Beitrag

Über die Definition von altersabhängigen Beitragssätzen wird erreicht, das hinter der gleichen Beitragsart (siehe Beitragsart) zum gleichen Zeitpunkt unterschiedliche Sätze zur Anwendung kommen, je nach Alter des abzurechnenden Mitglieds.

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Die sinnvolle Anwendung setzt voraus, dass bei allen Mitgliedern ein Geburtsdatum gesetzt ist. Falls dies nicht garantiert werden kann, sollte unbedingt eine "Fallback"-Beitragsart ohne Altersgrenze definiert werden. Diese käme dann für alle Mitglieder ohne Geburtsdatum zum Einsatz. Gibt es keine solche Beitragsart, würde das System für diesen Fall in der Regel den Beitragssatz mit der niedrigsten Altersgrenze verwenden.

Bei der Definition von altersabhängigen Beitragsätzen ist folgendes zu beachten:

  • Wenn Sie kein Alter oder "0" angeben, dann ist der Beitragssatz nicht altersbeschränkt.
  • Wenn Sie ein Alter angeben (>0), dann wird bei der Abrechnung solange gesucht (vom Alter aufsteigend), wie das Alter kleiner ist als das angegebene Alter.
  • Der Bezugspunkt für die Altersberechnung ist jeweils das Anfangsdatum der Abrechnungsperiode, die durch den Bezugszeitpunkt definiert wurde (siehe Verbandsabrechnung).
  • Bei Abrechnung mehrere Abrechnungsperioden innerhalb einer Rechnung können demnach unterschiedliche Beitragssätze für ein Mitglied zu Anwendung kommen. Daher wird beim Andruck neben dem Eintrag aus der Beitragsart auch der Name des verwendeten Beitragssatzes mit angedruckt (Verbandsabrechnung und Mitgliederabrechnung); dieser sollte also zwingend definiert werden (s.o.).
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Wird mit altersabhängigen Beitragssätzen gearbeitet, so dürfen bzw. müssen sich diese bezüglich des Gültigkeitszeitraums exakt überschneiden, d.h. der Gültigkeitszeitraum muss gleich sein. Dabei akzeptiert das System diese Überschneidung nur, wenn die Altersgrenzen gesetzt und jeweils unterschiedlich sind. Sätze ohne Altersgrenze dürfen sich zeitlich niemals überschneiden.