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Über die Mitgliederabrechnung können alle Mitglieder der jeweiligen Gruppierung (nicht jedoch gruppierungsübergreifend) abgerechnet werden.

Info

Mitglieder, deren Mitgliedschaft beendet wurde und die im Status INAKTIV sind fließen auch mit in die Mitgliedsabrechnung ein, sofern sie die definierten Kriterien für Abrechenbarkeit erfüllen. Endgültig gelöschte Mitglieder (= Widerspruch der Datenweiterverwendung) können nicht mehr berücksichtigt werden, da sie schlicht über das Interface nicht mehr in eine Abrechnung einbezogen werden können!

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Vor dem Beenden einer Mitgliedschaft sollte gegebenenfalls eine Testabrechnung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine anstehende Abrechnung mehr offen ist. Je nach Ergebnis sollte dann noch die Mitgliedsabrechnung erfolgen. Aus Sicht der Verbandsabrechnung ist nichts zu tun, hier werden auch gelöschte Mitglieder berücksichtigt (aber gegebenenfalls nicht mehr mit allen Daten angezeigt).

Hinweis

Mitglieder, die für eine Abrechnungsperiode (d.h. für ein Kalenderjahr) bereits abgerechnet wurden, werden für diese Abrechnungsperiode kein zweites mal abgerechnet, sondern bei der Rechnungsstellung übersprungen. Das bedeutet, dass für geänderte Beiträge der jeweils laufenden Abrechnungsperiode keine Gutschriften/Nachforderungen gestellt werden. Ebenso werden bei bereits abgerechneten Mitgliedern keine Beiträge aus früheren Abrechnungsperioden mehr berücksichtigt.

Wann kann abgerechnet werden?

Die Abrechnung von Mitglieder kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Sinnvoll ist jedoch, dass die Abrechnung für alle Mitglieder zum selben Zeitpunkt einmal jährlich erfolgt und unterjährige Eintritte unmittelbar nach Genehmigung der Mitgliedsaufnahme, z.B. in Verbindung mit dem Aushändigen des Mitgliedsausweises, berechnet werden.

Warnung

Mit Hinblick auf die Fristen zur Erfassung von Austritten empfiehlt sich eine Rechnungsstellung im Dezember mit Bezugsdatum 1. Januar und Zahlungsziel 15. Januar.

So wird sichergestellt, dass die Austritte, die sich in Reaktion auf die Beitragsrechnung ergeben noch bis zum 31.01. in der Mitgliederverwaltung erfasst werden können und bei den Mitgliedern,die bis zum 15. Januar nicht bezahlt haben, nachgefragt werden kann, ob die Mitgliedschaft weiterhin gewünscht wird, ohne dass der Stamm für diese Mitglieder in Vorleistung gehen muss.

Konkret bedeutet das:

Rechnungsdatum: Datum, an dem die Rechnung verschickt werden soll - idealerweise zwischen dem 1. und 15. Dezember

Bezugsdatum: 01.01. des Folgejahres

Einzugsdatum: 15.01. des Folgejahres

 

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Feld
Beschreibung
Bemerkungen
RechnungsdatumDas tatsächliche Datum für die Rechnungen, wird als Rechnungsdatum auf der Rechnung angedruckt. 
Bezugsdatum

Über das Bezugsdatum wird festgelegt, für welche Rechnungsperiode der Rechnungslauf durchgeführt wird. Soll eine Beitragsrechnung für das Jahr 2016 erzeugt werden, so muss das Datum zwangsläufig im Jahr 2016 liegen. Die Mitgliederverwaltung berücksichtigt darüber hinaus automatisch noch nicht abgerechnete Beiträge aus vorangegangenen Abrechnungsperioden (in unserem Beispiel wird also z.B. wenn ein Mitglied in 2015 beigetreten ist und noch keine Beitragsrechnung erhalten hat, der beitrag für 2015 ebenfalls berücksichtigt).

Das Bezugsdatum definiert darüber hinaus den Stichtag für die Abrechnung, d.h. Prüfungen auf Beitragspflicht laufen für die aktuelle Abrechnungsperiode gegen dieses Datum. Beispiel: Tritt eine Person zum 15.04. ein, führt ein Bezugsdatum vor dem 15.04. dazu, dass diese Person beim aktuellen Rechnungslauf noch nicht berücksichtigt wird - unabhängig davon, wann der Rechnungslauf gestartet wird. Die Person würde dann erst beim nächsten Rechnungslauf mit Bezugsdatum nach dem 15.04. berücksichtigt werden.

Bitte beachte die Empfehlung zum Bezugsdatum oben (unter "Wann kann abgerechnet werden").

Das Bezugsdatum liegt in der Regel entweder am aktuellen Tag (laufende/unterjährige Rechnungsstellung) oder in der Zukunft (Rechnungsstellung der nächsten Jahresrechnung bereits im Dezember).

Ein Bezugsdatum in der Vergangenheit ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Einzugsdatum

Das vorgesehene Einzugsdatum für fällige Beträge im Fall von Mitgliedern mit in der Kontoverbindung definierter Zahlungsart "Lastschrift" (siehe Mitgliederdaten einsehen und bearbeiten). Wird als Einzugsdatum für die jeweilige SEPA-Lastschrift/en verwendet (siehe SEPA-Mandate verwalten).

Bei Zahlungsart "Überweisung" oder wenn keine Zahlungsart angegeben wurde, wird dieses Datum als Zahlungsfrist auf der Rechnung angedruckt.

Info
titleHinweis bei Verwendung der SEPA-Latsschriften

Dieses Datum sollte unter Berücksichtigung der rechtlichen Fristen und organisatorischen Abwicklung der Lastschriften gesetzt werden. Es wird ignoriert bzw. für die Erstellung einer SEPA-Lastschriftdatei automatisch geändert, falls z.B. mit dem Datum Vorlauffristen verletzt werden (dies geschieht z.B., wenn die Lastschriftdatei zu spät erstellt wird oder das Einzugsdatum nicht weit genug in der Zukunft liegt).

Sofern das Datum technisch nicht möglich ist, führt dies dazu, dass das auf der Rechnung angegebene Datum nicht mehr mit dem tatsächlichen Einzugsdatum übereinstimmt.

(siehe SEPA-Mandate verwalten)

Rechnungen  einsehen

 

Sowohl Testrechnungen als auch reguläre Rechnungen können über das Modul Gruppierungsverwaltung im Reiter Ausgangsrechnungen eingesehen werden:

 

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Reguläre Rechnungen sind auch in den Daten des Mitglieds (Funktion Anzeigen) im Reiter Rechnungen Mitglied sichtbar:

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Die Einzelpositionen der Rechnung sind darüber hinaus im Reiter Beitragszahlungen Mitglied sichtbar:

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