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Schlüssel

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Hinweis

Vor dem Beenden einer Mitgliedschaft sollte gegebenenfalls eine Testabrechnung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine anstehende Abrechnung mehr offen ist. Je nach Ergebnis sollte dann noch die Mitgliedsabrechnung erfolgen. Aus Sicht der Verbandsabrechnung ist nichts zu tun, hier werden auch gelöschte Mitglieder berücksichtigt (aber gegebenenfalls nicht mehr mit allen Daten angezeigt).

Wann kann abgerechnet werden?

Die Abrechnung von Mitglieder kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Sinnvoll ist jedoch, dass die Abrechnung für alle Mitglieder zum selben Zeitpunkt einmal jährlich erfolgt und unterjährige Eintritte unmittelbar nach Genehmigung der Mitgliedsaufnahme, z.B. in Verbindung mit dem Aushändigen des Mitgliedsausweises, berechnet werden.

Warnung

Mit Hinblick auf die Fristen zur Erfassung von Austritten empfiehlt sich eine Rechnungsstellung im Dezember mit Bezugsdatum 1. Januar und Zahlungsziel 15. Januar.

So wird sichergestellt, dass die Austritte, die sich in Reaktion auf die Beitragsrechnung ergeben noch bis zum 31.01. in der Mitgliederverwaltung erfasst werden können und bei den Mitgliedern,die bis zum 15. Januar nicht bezahlt haben, nachgefragt werden kann, ob die Mitgliedschaft weiterhin gewünscht wird, ohne dass der Stamm für diese Mitglieder in Vorleistung gehen muss.

Konkret bedeutet das:

Rechnungsdatum: Datum, an dem die Rechnung verschickt werden soll - idealerweise zwischen dem 1. und 15. Dezember

Bezugsdatum: 01.01. des Folgejahres

Einzugsdatum: 15.01. des Folgejahres

 

Testabrechnung

Einzelne Mitglieder können über Rechtsklick auf das Mitglied und die Funktion Testabrechnung abgerechnet werden:

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