Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Reicht ein Mitglied ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Stelle (Stamm/Landesverband) ein, so wird dort das Führungszeugnis auf die in §72a SGB VIII genannten Eintragungen geprüft. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragungen oder nur Eintragungen, die sich nicht auf die in §72a SGB VIII genannten Straftaten beziehen, so wird die Einsichtnahme in der MItgliederverwaltung Mitgliederverwaltung dokumentiert.

Hierzu wird über das Kontextmenü des Mitglieds oder den Button Weitere Funktionen die Funktion SGB VIII-Bescheinigung erstellen aufgerufen:

...