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Die Mitgliederverwaltung führt beim Anlegen eines Mitglieds und beim Speichern von Änderungen eine Dublettenprüfung durch um zu verhindern, dass eine Person mehrfach (z.B. in verschiedenen Stämmen) angelegt werden kann. In diesem Fall ist der unter Wiedereintritt beschriebene Prozess anzuwenden.. Erscheint die Fehlermeldung, dass es bereits ein Mitglied mit gleichem Nachnamen, Vornamen und Geburtsdatum in der Datenbank gibt, dann sucht ihr das Mitglied im Bereich Suche. Anhand des gefundenen Datensatzes müsst ihr nun klären, um welchen der folgenden Fälle es sich handelt:
Könnt ihr das Mitglied nicht im System finden, so wendet euch an eure/n Landes- bzw. den/die Bundesmitgliederverwalter/in. |
Gruppierungsverwaltung
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Die Sitzanschrift gibt an, wo der Stamm seinen Sitz hat. Hier kann beispielsweise die Adresse des Stammesheims oder der Stammesgeschäftsstelle eingetragen werden. Wichtig ist, dass Postleitzahl und Ort dem tatsächlichen Ort entsprechen, an dem der Stamm aktiv ist. Diese Daten werden nämlich für die Stammessuche auf der Homepage und den Druck der Mitgliedsausweise (Ort des Stammes) verwendet. Die Versandanschrift hingegen gibt an, wie der Stamm per Post erreichbar ist. Diese Adresse wird an vielen Stellen der Mitgliederverwaltung als Absender- oder Empfängeradresse, zum Beispiel im Rahmen der Rechnungserstellung oder der Führungszeugnisse verwendet. Meist ist das die Anschrift eines Stammesführungsmitglieds. |
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