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titleKann ich in der Mitgliederverwaltung auch Adressen von Nicht-Mitgliedern verwalten?
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Software um eine Mitgliederverwaltung. Personen, die nicht Mitglied im BdP sind, dürfen nur angelegt werden, wenn sie eine Tätigkeit im BdP ausüben und diese Tätigkeit in der Mitgliederverwaltung dokumentiert werden soll. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil die Aufgabe des Heimwarts übernimmt oder wenn es sich um Hauptamtliche handelt. Diese Personen sind mit der Mitgliedstätigkeit "Kein Mitglied" anzulegen, aus technischen Gründen müssen sie in der Software den selben Aufnahmeprozess wie normale Mitglieder durchlaufen.

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titleBeim Anlegen eines Mitglieds erscheint die Meldung, dass das Mitglied bereits existiert. Was tun?

Die Mitgliederverwaltung führt beim Anlegen eines Mitglieds eine Dublettenprüfung durch um zu verhindern, dass eine Person mehrfach (z.B. in verschiedenen Stämmen) angelegt werden kann. In diesem Fall ist der unter Wiedereintritt beschriebene Prozess anzuwenden.

Gruppierungsverwaltung

 

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titleWas ist der Unterschied zwischen Sitz- und Versandanschrift einer Gruppierung?

Die Sitzanschrift gibt an, wo der Stamm seinen Sitz hat. Hier kann beispielsweise die Adresse des Stammesheims oder der Stammesgeschäftsstelle eingetragen werden. Wichtig ist, dass Postleitzahl und Ort dem tatsächlichen Ort entsprechen, an dem der Stamm aktiv ist. Diese Daten werden nämlich für die Stammessuche auf der Homepage und den Druck der Mitgliedsausweise (Ort des Stammes) verwendet.

Die Versandanschrift hingegen gibt an, wie der Stamm per Post erreichbar ist. Diese Adresse wird an vielen Stellen der Mitgliederverwaltung als Absender- oder Empfängeradresse, zum Beispiel im Rahmen der Rechnungserstellung oder der Führungszeugnisse verwendet. Meist ist das die Anschrift eines Stammesführungsmitglieds.

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