Hier sammeln wir fortlaufend die häufigsten Fragen mit den zugehörigen Antworten, die im Zusammenhang mit der neuen Mitgliederverwaltung auftreten. Eure Fragen könnt ihr an mitglied@pfadfinden.de stellen. Bitte schaut aber immer vorher in die Softwareanleitungen und auf diese Seite, ob eure Frage hier nicht schon beantwortet wird.
Anmeldung und Registrierung
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Deine Mitgliedsnummer erfährst du bis auf weiteres bei deinem/r Landesmitgliederverwalter/in. |
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Die Sperrung wird automatisch nach ca. 15 Minuten aufgehoben. Wenn du dein Passwort vergessen hast, verwende bitte die Funktion „Passwort vergessen“. Wenn du deinen Benutzernamen vergessen hast, wende dich bitte an deine/n Landesmitgliederverwalter/in. |
Mitgliederverwaltung/Adressverwaltung
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Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Software um eine Mitgliederverwaltung. Personen, die nicht Mitglied im BdP sind, dürfen nur angelegt werden, wenn sie eine Tätigkeit im BdP ausüben und diese Tätigkeit in der Mitgliederverwaltung dokumentiert werden soll. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil die Aufgabe des Heimwarts übernimmt oder wenn es sich um Hauptamtliche handelt. Diese Personen sind mit der Mitgliedstätigkeit "Kein Mitglied" anzulegen, aus technischen Gründen müssen sie in der Software den selben Aufnahmeprozess wie normale Mitglieder durchlaufen. |
Gruppierungsverwaltung
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Die Sitzanschrift gibt an, wo der Stamm seinen Sitz hat. Hier kann beispielsweise die Adresse des Stammesheims oder der Stammesgeschäftsstelle eingetragen werden. Wichtig ist, dass Postleitzahl und Ort dem tatsächlichen Ort entsprechen, an dem der Stamm aktiv ist. Diese Daten werden nämlich für die Stammessuche auf der Homepage und den Druck der Mitgliedsausweise (Ort des Stammes) verwendet. Die Versandanschrift hingegen gibt an, wie der Stamm per Post erreichbar ist. Diese Adresse wird an vielen Stellen der Mitgliederverwaltung als Absender- oder Empfängeradresse, zum Beispiel im Rahmen der Rechnungserstellung oder der Führungszeugnisse verwendet. Meist ist das die Anschrift eines Stammesführungsmitglieds. |
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Im Dezember kommen noch bei einigen Landesmitgliederverwalter/inne/n ausgefüllte Aufnahmeanträge an. Die Daten werden in die neue Mitgliederverwaltung aufgenommen. Rechnungen für die ausstehenden Beiträge erstellen bis zum 31.12.2015 die Landesverbände selbst. Ab dem 01.01.2016 werden die neuen Mitglieder von der zentralen Rechnungsstellung mit erfasst. |
Anmeldung und Registrierung
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Deine Mitgliedsnummer erfährst du bis auf weiteres bei deinem Landesmitgliederverwalter |
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Die Sperrung wird automatisch nach ca. 15 Minuten aufgehoben. Wenn du dein Passwort vergessen hast, verwende bitte die Funktion Passwort vergessen. Wenn du deinen Benutzernamen vergessen hast, wende dich bitte an deinen Landesmitgliederverwalter. |