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titleWas kann unser Stamm tun, damit er für ein Mitglied, welches nach einem Austritt oder einfach so seinen noch ausstehenden Jahresbeitrag nicht bezahlt, nicht zweimal Landes- und Bundesbeitrag aus eigener Kasse zahlen muss?

Grundsätzlich solltet ihr offene Beiträge bei den betreffenden Mitgliedern beziehungsweise Eltern schriftlich anmahnen, am besten mit Verweis auf die Bundessatzung. Das hilft meist schon.

Ist das Mitglied mittlerweile ausgetreten, so bleibt ihr auch höchstens auf einem Landes- und Bundesbeitrag für das aktuelle Jahr sitzen. Selbst wenn keine Austrittserklärung eingeht, muss für das nächste Jahr kein weiterer Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Denn die Mitgliedschaft im BdP erlischt automatisch, wenn der zum 1. Januar fällige Jahresbeitrag nicht binnen 11 Monaten bezahlt wurde (Bundessatzung §4 Abs. 1, Beitragsordnung §3 Abs. 1). In diesem Fall meldet ihr den Beitragsrückstand Anfang Dezember an eure/n Landesmitgliederverwalter/in.
Nur für Neumitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, wird euch unter Umständen vor Ablauf der elf Monate auch ein zweiter Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt. Um so wichtiger ist es, dass ihr mit dem Mitglied direkt Kontakt aufnehmt, sobald der drei Wochen nach der Ausweisübergabe fällige erste Jahres-/Halbjahresbeitrag ausbleibt.

Um Beitragsausfälle weitgehend zu vermeiden, empfehlen wir euch, jeweils am Jahresende auf die Austrittsfrist 31.12. hinzuweisen. Die Frist für die Beitragszahlung an euren Stamm könntet ihr zudem so weit vor den Meldetermin der Austritte am 31.01. legen, dass ihr im Bedarfsfall noch klären könnt, ob die Mitgliedschaft im BdP weiterhin gewünscht ist. Die betreffenden Fristen und Verfahren werden auch im Infoschreiben an die Stämme erläutert.

 

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titleWer schreibt die Mitgliedsbeitragsrechnungen für Mitgliederanträge die noch 2015 von den Landesmitgliedsverwaltern in die neue MV eingetragen wird?

 Im Dezember kommen noch bei einigen Landesmitgliedsverwaltern ausgefüllte Mitgliedsaufnahmeanträge an. Die Daten werden in die neue Mitgliederverwaltung aufgenommen. Rechnungen für die ausstehenden Beiträge erstellen bis zum 31.12.2015 die Landesverbände selbst. Ab dem 01.01.2016 werden die neuen Mitglieder in dem neuen Rechnungssystem aufgenommen.