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Hier sammeln wir fortlaufend die häufigsten Fragen mit den zugehörigen Antworten, die im Zusammenhang mit der neuen Mitgliederverwaltung auftreten. Eure Fragen könnt ihr an mitglied@pfadfinden.de stellen. Bitte schaut aber immer vorher in die Softwareanleitungen und auf diese Seite, ob eure Frage hier nicht schon beantwortet wird.

 

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titleWas kann ich unser Stamm tun, damit ich im Stamm er für ein Mitglied, welches verspätet (nach Rechnungsstellung durch den Bund) erst austritt oder seinen Jahresbeitrag nicht zahlt, nicht zwei Jahresbeiträge zahlen muss?nach einem Austritt oder einfach so seinen noch ausstehenden Jahresbeitrag nicht bezahlt, nicht zweimal Landes- und Bundesbeitrag aus eigener Kasse zahlen muss?

Grundsätzlich solltet ihr offene Beiträge bei den betreffenden Mitgliedern beziehungsweise Eltern schriftlich anmahnen, am besten mit Verweis auf die Bundessatzung. Das hilft meist schon.

Ist das Mitglied mittlerweile ausgetreten, so bleibt ihr auch höchstens auf einem Landes- und Bundesbeitrag für das aktuelle Jahr sitzen. Selbst wenn keine Austrittserklärung eingeht, muss für das nächste Jahr kein weiterer Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Denn die Mitgliedschaft im BdP erlischt automatisch, wenn der zum 1. Januar fällige Jahresbeitrag nicht binnen 11 Monaten bezahlt wurde (Bundessatzung §4 Abs. 1, Beitragsordnung §3 Abs. 1). In diesem Fall meldet ihr den Beitragsrückstand Anfang Dezember an eure/n Landesmitgliederverwalter/in.
Nur für Neumitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, wird euch unter Umständen vor Ablauf der elf Monate auch ein zweiter (Halb-)Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Um so wichtiger ist es, dass ihr mit dem Mitglied direkt Kontakt aufnehmt, sobald der drei Wochen nach der Ausweisübergabe fällige erste Mitgliedsbeitrag ausbleibt.

Um Beitragsausfälle weitgehend zu vermeiden, empfehlen wir euch, jeweils am Jahresende auf die Austrittsfrist 31.12. hinzuweisen. Die Frist für die Beitragszahlung an euren Stamm könntet ihr zudem so weit vor den Meldetermin der Austritte am 31.01. legen, dass ihr im Bedarfsfall noch klären könnt, ob die Mitgliedschaft im BdP weiterhin gewünscht ist. Die betreffenden Fristen und Verfahren werden auch im Infoschreiben an die Stämme erläutertANTWORT: Wenn man es ganz genau nimmt, besteht das Ausfallrisiko von zwei Jahresbeiträgen für den Stamm nur, wenn das Zahlungsziel nach dem 28. Februar liegt (da Austritte noch bis zum 31.1. rückwirkend zum 31.12. gemeldet werden können) und liegt ansonsten bei einem Jahr. Empfehlung an die Stämme ist daher: Zahlungsziel so festlegen, dass nach Ablauf der Frist  (Fristen und Verfahren siehe Infoschreiben an Stämme) noch mit dem Mitglied Kontakt aufgenommen werden kann um zu klären, ob die Mitgliedschaft weiterhin gewünscht ist.