Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Erweitern
titleWas kann ich tun, damit ich im Stamm für ein Mitglied, welches verspätet (nach Rechnungsstellung durch den Bund) erst austritt oder seinen Jahresbeitrag nicht zahlt, nicht zwei Jahresbeiträge zahlen muss?

ANTWORT: Wenn man es ganz genau nimmt, besteht das Ausfallrisiko von zwei Jahresbeiträgen für den Stamm aber nur, wenn das Zahlungsziel nach dem 28. Februar liegt (da Austritte noch bis zum 31.1. rückwirkend zum 31.12. gemeldet werden können) und liegt ansonsten bei einem Jahr. Empfehlung an die Stämme ist daher: Zahlungsziel so festlegen, dass nach Ablauf der Frist Frist  (Fristen und Verfahren siehe Infoschreiben an Stämme) noch mit dem Mitglied Kontakt aufgenommen werden kann um zu klären, ob die Mitgliedschaft weiterhin gewünscht ist.

 

 

 

Erweitern
titleFrage2

...