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Nachdem der*die Antragsteller*in die E-Mail-Adresse bestätigt hat, werden die Stammesführer*innen per E-Mail über den neuen Antrag benachrichtigt:
Wer Empfänger*in der E-Mail sein soll, kann aber über die Tätigkeitszuordnungen in der Mitgliederverwaltung beeinflusst werden:
- Die Aufforderung zur Bestätigung neuer Mitglieder wird standardmäßig an alle Personen mit einer aktiven Tätigkeitszuordnung "Stammesführer*in" versandt.
- Soll eine andere Person aus der Stammesführung (d.h. eine Person mit der Tätigkeit Stammesführer*in oder Stv. Stammesführer*in oder Schatzmeister*in oder Stv. Schatzmeister*in) die die E-Mails erhalten, so kann dieser zusätzlich die Tätigkeit Mitgliederverwalter*in Stamm zugeordnet werden. In diesem Fall erhält nur dieses Mitglied der Stammesführung die Benachrichtigungsmails.
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