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Kommentar: Übernahme der Inhalte aus dem Infobrief

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Für die Bundesfahrt 2023 müssen alle volljährigen Teilnehmer*innen und Teamer*innen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (eFZ) im Sinne §72a SGB VIII zur Einsichtnahme vorgelegt haben. Sollte bis zum 23. Juni die Einsichtnahme nicht erfolgt und dokumentiert worden sein, so kann die betreffende Person nicht an der Bundesfahrt teilnehmen. Wir werden euch vor Ablauf der Frist anschreiben, sollte keine Einsichtnahme dokumentiert sein. 

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis Die Einsichtnahme und Dokumentation des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses soll durch die Mitgliederverwaltungen des jeweiligen Bundes erfolgen. Über diese kann auch ein Begleitschreiben zur Kostenbefreiung erstellt werden, mit dem das eFZ bei einer offiziellen Stelle beantragt werden kannHier wird die Einsichtnahme dokumentiert. Das eFZ darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als 6 Monate sein, die dokumentierte Einsichtnahme ist dann für 5 Jahre gültig.

Solltet ihr also bereits in den letzten 5 Jahren ein eFZ vorgelegt haben und die Einsichtnahme wurde in der Mitgliederverwaltung dokumentiert, entsteht hier für euch kein Mehraufwand.  Weitere Infos folgen per Mail für die verbindlich angemeldeten GruppenWenn ihr bis jetzt kein eFZ vorgelegt habt, so wendet euch bitte an die in eurem Bund zuständigen Personen in der Mitgliederverwaltung. Diese stellen dir eine Aufforderung zum Vorzeigen und den damit einhergehenden Antrag auf Kostenbefreiung aus. Hast du das eFZ per Post erhalten, kannst du es nun bei der für dich zuständigen Personen in der Mitgliederverwaltung vorzeigen, diese dokumentiert dann die Einsichtnahme.


Wenn ihr allgemeine Fragen zum Thema Prävention habt, könnt ihr euch an Hannes Stintat wenden. Anfragen zur Bundesfahrt am besten per Mail an bundesfahrt@pfadfinden.de.