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Die Aufforderung zur Bestätigung neuer Mitglieder wird standardmäßig an alle Personen mit einer aktiven Tätigkeitszuordnung "Stammesführer*in" versandt. Gibt es in einem Stamm eine Doppelspitze und nur eine der Personen soll die Benachrichtigungen

Soll eine andere Person aus der Stammesführung (d.h. eine Person mit der Tätigkeit Stammesführer*in oder Stv. Stammesführer*in oder Schatzmeister*in oder Stv. Schatzmeister*in) die E-Mails erhalten, so kann dieser zusätzlich die Tätigkeit "MitgliederverwalterEmpfänger*in Stamm" Aufnahmeantrag innerhalb Stammesführung zugeordnet werden. In diesem Fall erhält nur dieses Mitglied der Stammesführung die Benachrichtigungsmails.

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Über die Gewährung von ermäßigten Beitragssätzen enetscheidet entscheidet der Stamm im Rahmen des Aufnahmeprozesses. Das Mitglied wählt also zunächst die jeweilige Mitgliedsart aus und bekommt den regulären Beitragssatz angezeigt. Im Rahmen der Bestätigung der Mitgliedschaft kann der Stamm dann reduzierte Beitragssätze (z.B. für Geschwisterkinder) zuweisen.

Wie funktioniert das mit den Führungszeugnissen?

In Landesverbänden, in denen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) Voraussetzung für den Beitritt volljähriger Mitglieder ist, erhalten diese, nachdem der Stamm den Aufnahmeantrag bearbeitet hat, automatisch die Unterlagen zur Beantragung des eFZ per E-Mail zugeschickt. Sobald das Führungszeugnis dem Landesverband vorliegt, kann der Aufnahmeantrag weiter bearbeitet werden.

Wie können Zweitmitgliedschaften beantragt werden?

Um eine Zweitmitgliedschaft (eine Person möchte in einem weiteren Stamm Mitglied sein) zu beantragen, wird weiterhin der Papier-Aufnahmeantrag benötigt. Bitte schicke diesen an deine*n Landesmitgliederverwalter*in.