Neue Benutzer/innen der Mitgliederverwalter Mitgliederverwaltung legen ihr Benutzerkonto selbst an - an – dieser Prozess wird Selbstregistrierung genannt.
Info | ||
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Damit der neue Benutzer ein/e Funktionsträger/in die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen der Person ihrem/seinem Mitgliedsdatensatz zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet worden sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mailadresse Mail-Adresse hinterlegt ist. |
Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:
Im Folgenden folgenden Dialogfeld muss sich der/die neue Benutzer/in nun anhand von Mitgliedsnummer und Geburtsdatum identifizieren. Darüber hinaus müssen die Nutzungsbedingungen, welche wichtige Hinweise zum Datenschutz enthalten, gelesen und akzeptiert werden.
Warnung | ||
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Da im Rahmen der Selbstregistrierung die Nutzungsbedingungen rechtsverbindlich akzeptiert werden, darf dieser Vorgang nur vom von dem/der neuen Benutzer/in selbst ausgeführt werden. Eine durch Dritte durchgeführte Registrierung im Namen des neuen Benutzers ist nicht zulässig! |
Info | ||
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Die Mitgliedsnummer entspricht nicht der (alten) Ausweisnummer. Sie kann beim Landesmitgliederverwalter bei dem/der Landesmitgliederverwalter/in erfragt werden , und findet sich ist künftig im Adressfeld der Pfade sowie bei in neu ausgestellten Ausweisen im MitgliedsausweisMitgliedsausweisen neben dem Eintrittsdatum zu finden. |
Die Zugangsdaten Nach Abschluss der Registrierung werden die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Startpasswort werden , an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mailadresse Mail-Adresse verschickt.