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Wird nach Fertigstellung in öffentlichen Bereich von meinBdP verschoben Mit dieser Arbeitshilfe wollen wir euch einen kurzen Überblick zum Thema "Mitführen von Messern in Bus und Bahn" geben und mögliche Unsicherheiten ausräumen. |
Inhalt |
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Worum geht es?
Bundestag und Bundesrat haben im Oktober 2024 eine Änderung des Waffenrechts beschlossen. Hintergrund ist die Zunahme von Messerangriffen im öffentlichen Raum in den letzten Jahren. Demnach ist das Mitführen von Messern in bestimmten öffentlichen Bereichen wie dem öffentlichen Personenfernverkehr (Fernbusse und Fernverkehrszüge) sowie bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, unter die auch Pfadfinder*innen fallen.
Achtung: Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist Sache der Bundesländer und fällt nicht unter dieses Gesetz! Die einzelnen Bundesländer werden im neuen Waffengesetz allerdings ermächtigt, eigene Verbote im Nahverkehr einzuführen. Bislang (Stand Dezember 2024Februar 2025) hat haben dies jedoch nur Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein getan. Es ist jedoch zu erwarten, dass die anderen Bundesländer dem folgen und ähnliche Gesetze (Messerverbot im ÖPNV) erlassen werden. Daher werden wir diese Seite laufend aktualisieren.
Für Pfadfinder*innen stellt das neue Waffengesetz keineswegs eine Verschlechterung dar. Im Gegenteil kann man sogar von einer Verbesserung der Situation sprechen, da die Ausnahmen vom Messerverbot jetzt klar definiert werden und somit Rechtssicherheit geschaffen wird. Wenn ihr euch mit den rechtlichen Grundlagen auskennt, könnt ihr daher auch in der Öffentlichkeit als Pfadfinder*innen sicher und gesetzeskonform auftreten.
Was ist erlaubt?
Messer dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in Bussen und Bahnen mitgeführt werden, wenn sie "nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen" gebracht werden. Was bedeutet das konkret? "Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann" (Anlage 1, Abschnitt 2 Nummer 13 Waffengesetz). Das Messer sollte also nur in seiner Scheide im verschlossenen Rucksack o.ä. mitgeführt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass mehr als drei Handgriffe benötigt werden. Außerdem ist die Benutzung von Messern trotz des Führverbotes erlaubt, wenn es z.B. nur kurzzeitig für das Schälen oder Schneiden von mitgebrachten Speisen benutzt wird.
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Wir raten euch also, wenn ihr mit Bus und Bahn unterwegs seid, euer Messer - wie oben beschrieben - immer gut verstaut in eurem Gepäck zu transportieren und es höchstens kurz zum Essen herauszuholen. Dann sollte es auch zu keinen Problemen kommen.
Was ist verboten?
- Messer zu anderen Zwecken als den im Gesetz genannten in Bus und Bahn oder auf öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen
- Messer in Bus und Bahn über einen längeren Zeitraum griffbereit zu haben - sie sollten daher nicht am Gürtel oder in der Hosentasche getragen werden (Stichwort mehr als drei Handgriffe, s.o.)!
- Springmesser
Für weitere Informationen schaut euch das Waffengesetz an.
Rechtlicher Hintergrund
Anwendbares Gesetz ist das Waffengesetz und hierbei besonders § 42 sowie der neu eingefügte § 42b. Für Pfadfinder*innen relevante Abschnitte sind dabei fett hervorgehoben. Außerdem gibt es Waffenlisten im Anhang, in denen die einzelnen Messertypen genau definiert werden.
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