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Soll eine andere Person aus der Stammesführung (d.h. eine Person mit der Tätigkeit Stammesführer*in oder Stv. Stammesführer*in oder Schatzmeister*in oder Stv. Schatzmeister*in) die E-Mails erhalten, so kann dieser zusätzlich die Tätigkeit MitgliederverwalterEmpfänger*in StammAufnahmeantrag innerhalb Stammesführung zugeordnet werden. In diesem Fall erhält nur dieses Mitglied der Stammesführung die Benachrichtigungsmails.
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