Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Schritt 1: Antragstellung durch künftiges Mitglied bzw.

deren

dessen Eltern

Schritt 2: Bestätigung

Mailadresse

der E-Mail-Adresse

  • Eltern (U18) bzw. Mitglied (Ü18) erhält erhalten eine eMailE-Mail
  • Durch Klicken auf einen Link in der E-Mail wird die Mailadresse E-Mail-Adresse bestätigt

Schritt 3: Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Stamm

  • Stammesführung (Personen, die Tätigkeit "StammesfüherStammesführer*in" in MV zugeordnet haben/nen (entsprechend MV-Merkmal) werden per E-Mail benachrichtigt
  • Link in der E-Mail führt zum Aufnahmetool, hier kann der Antrag genehmigt oder Abgelehnt abgelehnt werden, bei Ü18 ist eine Begründung erforderlich
  • Der Stamm hat in diesem Schritt die Möglichkeit, dem Mitglied ggf. gegebenenfalls eine andere Beitragsart (Geschwisterbeitrag, Sozialbeitrag, ...) zuzuweisen

Schritt 4: Ü18 in bestimmten Landesverbänden: Beantragung erweitertes Führungszeugnis

  • Volljähriges Mitglied erhält Antragsunterlagen zur Beantragung eines eines erweiterten Führungszeugnisses per E-Mail zugeschickt 
  • Mitglied versendet das Führungszeugnis per Post an die hinterlegte Empfängeranschrift des Landesverbands


Schritt 5: Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Landesverband

  • Landes-MitgliederverwalterLandesmitgliederverwalter*in wird per E-Mail benachrichtigt
  • Link in der E-Mail führt zum Aufnahmetool, hier kann der Antrag genehmigt oder Abgelehnt abgelehnt werden, bei Ü18 ist eine Begründung erforderlich



Schritt 6: Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Bund und Versand

Mitgliedsausweis

des Mitgliedsausweises

  • Nach Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Bund ist der Aufnahmeprozess abgeschlossen
  • Das Mitglied ist nun in der Mitgliederverwaltung sichtbar
  • Die Produktion des Mitgliedsausweises wird beauftragt (bei Bedarf kann ein Auweis Ausweis unter https://mitgliederservice.meinbdp.de/ abgerufen werden)



Info

Erst nachdem der Landesverband die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen hat, ist der Datensatz in der Mitgliederverwaltung (bei Volljährigen bis zur Annahme durch den Bund zunächst noch im Status "wartend"„warten“) sichtbar.