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Auf dieser Seite wird beschrieben, wie Stämme, welche nicht am der zentralen Anreise teilgenommen haben Ihre Fahrtkosten abrechnen können |
Auf dieser Seite wollen wir Euch über die Abrechnung Eurer An- bzw. Abreisekosten bei dezentraler An- bzw. Abreise informieren.
Grundsätzlich gilt nach der Abrechnungsordnung des Bundeslagers, dass pro Person, pro Strecke max. 25€ abrechenbar sind. Abrechenbar sind tatsächlich entstandene Kosten, eine pauschale Erstattung von 25€ p.P. ist nicht möglich.
Um Eure Fahrtkosten abzurechnen müsst Ihr bitte folgendes tun:
- Sammelt all Eure Belege für Eure An- bzw. Abreise ein.
- Füllt bitte pro Stamm ein Reisekostenformular aus, in welchem Ihr alle Euch entstandene Kosten addiert (Das Reisekostenformular hängt dieser E-Mail an). Hier addiert Ihr alle tatsächlich entstandenen Fahrtkosten auf.
- Sendet nun bitte die Originalbelege per Post an das Bundeszentrum:
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP)
Kesselhaken 23 | 34376 Immenhausen
Ist das Formular und die Belege im Bundesamt angekommen, dann erstatten wir Euch das Geld bzw. melden uns bei Rückfragen.
Reisekostenformular: Reisekostenabrechnungsformular.pdf
Eigenbeleg: ReisekostenabrechnungsformularEigenbeleg.pdf
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Sollten Euch die Originalbelege abhandengekommen sein, dann füllt bitte alternativ einen Eigenbeleg aus (siehe Formular im Anhang). Bei 9€ Tickets gebt bitte sofern nicht mehr gebraucht auch die Originaltickets ab oder ggf. falls noch benötigt einen Ersatzbeleg. |
Solltet Ihr noch Fragen haben, dann meldet Euch gerne bei dustin.schmidt@pfadfinden.de