In Norwegen gilt das Jedermannsrecht (norwegisch: Allemansretten, englisch: right to roam). Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Infos für euch zusammengestellt.
Das Jedermannsrecht ist Teil des kulturellen Erbes Norwegens und gibt den Menschen das Recht, sich in Wald und Feld, auf Flüssen und Seen, in den Schären und im Gebirge zu bewegen – unabhängig davon, wem der Grund und Boden gehört.

"Wir dürfen in der Natur ernten – nicht nur Salzwasserfische, Beeren, Pilze und Blumen, sondern auch Eindrücke und Erlebnisse." (Norwegian Environment Agency)

Das Jedermannsrecht gilt in der freien Natur. Hier darf man:

• sich zu Fuß und auf Skiern frei bewegen

• rasten und übernachten

• auf Pfaden und Wegen reiten und Rad fahren

• baden, paddeln, rudern und segeln

• Beeren, Pilze und Blumen pflücken

• Salzwasserfische kostenfrei angeln


Für euch auf Fahrt bedeutet das, dass ihr euch auf allen Pfaden und Wegen bewegen dürft. Ihr dürft in der freien Natur überall anhalten und rasten, außer nahe an bewohnten Hütten oder Häusern.

Die norwegischen Pfadfinder*innen haben uns darüber informiert, dass Lagerfeuer in der Natur verboten sind, denn ihr werdet euch so gut wie immer im Wald oder nahe am Wald befinden. Lagerfeuer sind nur auf offizellen Zeltplätzen erlaubt.

ACHTUNG: Im letzten Jahr gab es einen besonders trockenen Sommer in Norwegen sodass ein flächendeckendes Verbot für offenes Feuer in der Natur ausgesprochen wurde! Dieses Verbot umfasste sogar sämtliche Arten von Kochern. Sollte es 2019 wieder dazu kommen, werden wir euch vor der Bundesfahrt darüber informieren!

Folgendes solltet ihr beachten, während ihr unterwegs seid:

• keine Abkürzungen über Landwirtschaftsland,  Bauernhöfe oder in der Nähe bewohnter Häuser oder Hütten nehmen

• Aufenthaltsregeln für Erholungs- und Naturschutzgebiete beachten, um Abnutzung zu vermeiden und Rücksicht auf empfindliche Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nehmen

• Tiere und Vögel nicht stören, vor allem nicht während der Brut und Aufzucht

• Pflanzen nicht beschädigen, vor allem keine bedrohten oder empfindlichen Arten

• eingerichtete Rast- und Feuerplätze benutzen und  besonders vorsichtig mit Feuer umgehen • das Bedürfnis anderer Menschen nach Abstand und Ruhe respektieren

• keine Zelte nahe an bewohnten Häusern oder Hütten aufstellen (Mindestabstand 150 m, sofern es keine Ausnahmevorschrift gibt)

• Weidevieh nicht stören

• Wirtschafts- und Nutzungsinteressen respektieren


Mit der Kohte dürft ihr bis zu zwei Nächte in der freien Natur im Flachland übernachten, ohne den Grundbesitzer zu fragen. Im Hochgebirge und weit entfernt von bewohnten Gebieten dürft ihr länger als zwei Nächte zelten. Wenn es keine anders lautenden örtlichen Vorschriften gibt, darf das Zelt nicht näher als 150 m von bewohnten Häusern oder Hütten aufgestellt werden. Junger Wald darf nicht beschädigt  werden.

Achtung! Auf Landwirtschaftsland darf ein Zelt nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers aufgestellt werden. Kleinere Brachflächen innerhalb von Landwirschaftsland gelten auch nicht als freie Natur.

Folgendes solltet ihr beim Zelten beachten:

• in Erholungs- und Naturschutzgebieten die  Vorschriften für Fortbewegung und Camping  beachten, um Abnutzung zu vermeiden und  Rücksicht auf empfindliche Lebensräume von Tieren und P flanzen zu nehmen

• eingerichtete Rast- und Zeltplätze benutzen

• das Zelt so aufstellen, dass Tiere und Vögel nicht gestört werden, vor allem nicht während der Brut und Aufzucht

• keine dauerhaften Spuren in der Vegetation und im Gelände hinterlassen

• das Bedürfnis anderer Camper nach Abstand und Ruhe respektieren

• eingerichtete Rast- und Feuerplätze benutzen und  besonders vorsichtig mit Feuer umgehen

• Weidevieh nicht stören

• Wirtschafts- und Nutzungsinteressen respektieren


Weitere Infos zum Jedermannsrecht, zum Beispielt falls ihr erwägen solltet eine Bootstour zu machen, findet ihr in dieser Broschüre des norwegischen Umweltamts.






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Kommentar

  1. Andrea Ries (Fuchs) sagt:

    Komplett