Jedermannsrecht
(angepasst von https://bit.ly/3Sg1aXU)
Die Natur bedeutet den Schweden viel. In Schweden dürfen sich alle in der freien Natur aufhalten, sogar in Gebieten, die jemand anderem gehören. Dieses Recht heißt Jedermannsrecht (allemansrätt). Das Jedermannsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der schwedischen Kultur. Manchmal wird es sogar als Nationalsymbol angesehen.
Gewohnheitsrecht
Das Jedermannsrecht regelt den Umgang mit Tieren und Pflanzen und sagt, wie, wo und wie lange man sich in der freien Natur aufhalten darf. Das Jedermannsrecht ist kein eigenständiges und kein geschriebenes Gesetz, sondern ein Gewohnheitsrecht, dessen Wurzeln weit bis ins Mittelalter zurückreichen. Einige der im Jedermannsrecht enthaltenen Rechte sind allerdings in verschiedenen Gesetzen präzisiert, z. B. im Jagdgesetz.
Rechte und Pflichten
Das Jedermannsrecht räumt allen Schweden und ausländischen Besuchern große Freiheiten ein, sich in der Natur zu bewegen. Mit den großzügigen Rechten sind jedoch entsprechende Pflichten verbunden. Wer sie verletzt, kann bestraft werden.
Manche Teile des Jedermannsrecht sind Auslegungssache. Es ist nie falsch, sich vor Ort bei Behörden oder Grundbesitzern zu erkundigen, was genau gilt. Fragt also, wenn Ihr unsicher sind.
Rücksicht nehmen
Wenn Ihr Rücksicht nehmt, behutsam mit der Natur umgeht und keine Schäden anrichtet, könnt Ihr kaum etwas verkehrt machen. Es gilt die Grundregel „Nicht stören und nichts zerstören“.
Bitte missbraucht das Jedermannsrecht nicht. Dann darf sich auch die nächste Generation noch frei in der schwedischen Natur bewegen.
Wir haben versucht, das Jedermannsrecht in 9 Punkten zusammenzufassen.
Das Jedermannsrecht in 9 Punkten
1. Hausgrundstücke, Zäune, Privatsphäre
Ihr dürft fast überall in der Natur wandern, Fahrrad fahren, Ski fahren und reiten, auch auf privaten Straßen. Respektiert aber die Privatsphäre und meidet den Nahbereich um ein Wohnhaus.
Auf privaten Hausgrundstücken dürft Ihr Euch nicht aufhalten, Ihr dürft private Hausgrundstücke auch nicht queren. Gleiches gilt für landwirtschaftlich genutzte Flächen, also Äcker, Felder und Anpflanzungen (Baumschulen und Waldpflanzungen mit jungen Pflanzen). Im Winter, bei Frost und Schnee, ist es jedoch erlaubt, diese Flächen zu queren.
Was ein Hausgrundstück ist, ist in Schweden manchmal nicht leicht zu erkennen, weil die meisten Hausbesitzer ihre Grundstücke nicht einzäunen. Grundregel ist: Haltet Euch außer Sichtweite von Wohnhäusern. Wenn der Blick unbehindert ist, müsst Ihr also großen Abstand zu einem Wohnhaus einhalten. Andernfalls stört Ihr.
Golfplätze sollt Ihr ebenfalls nicht queren.
Gatter, die Ihr geöffnet habt, um eine Weide zu queren, müsst Ihr hinter Euch schließen.
Für Radfahren und Reiten gelten teilweise zusätzliche Bestimmungen, deren Ziel es ist, empfindlichen Boden zu schützen. Diese Regeln gelten vor allem nach Regenperioden, wenn die Böden aufgeweicht sind
Das Jedermannsrecht gilt nicht für Parkanlagen und kommunale Grünflächen.
2. Zelten
Auf Boden, der nicht landwirtschaftlich genutzt wird und nicht in der Nähe eines Wohnhauses liegt, ist Zelten 1-2 Nächte lang erlaubt
Wenn Ihr mit mehr als zwei Zelten unterwegs seid, und sei es nur für eine Nacht, solltet Ihr mit dem Grundbesitzer sprechen.
3. Müll
Auf keinen Fall darf man Abfälle in der Natur zurücklassen.
Nehmt also immer allen Müll aus der Natur mit. Wenn Ihr an einem Platz zeltet, an dem schon Müll liegt, solltet Ihr den auch mitnehmen. Dann kann Euch niemand nachsagen, dass Ihr das wart. Wir wollen schließlich als Pfadfinder*innen zum Erhalt der Natur beitragen.
4. Boote, Baden
Wenn Ihr mit einem Boot (Kajak, Motorboot, Segelboot …) unterwegs seid, dürft Ihr überall anlegen, das Boot festmachen und schwimmen, außer im Nahbereich um ein Wohnhaus.
Diese Erlaubnis gilt jedoch nicht für Anlegestellen, Bootsstege und Strand, die zu einem Hausgrundstück gehören (Hausgrundstück ist der Nahbereich um ein Haus). Haltet Euch also außer Sichtweite von Wohnhäusern, um niemanden zu belästigen.
Wenn Ihr länger als eine Nacht vor Anker liegen wollt, müsst Ihr den Grundbesitzer um Erlaubnis fragen.
Beschränkungen gelten in militärischen Schutzgebieten und in Vogelschutzgebieten.
5. Lagerfeuer, Feuerholz
Ein kleines Feuer darf man anzünden, wenn man vorsichtig ist und aktuell kein Verbot besteht. Auf Klippen und Felsen ist dies jedoch jederzeit verboten.
Sie könnten wegen der großen Hitze platzen und Schaden nehmen oder Schaden anrichten.
Achtet außerdem darauf, dass euer Feuer sich nicht ausbreiten kann und dass ihr es wieder sorgfältig löscht. Ihr dürft außerdem keine offensichtlichen Feuerstellen hinterlassen, nutzt also Sand oder Steine (keine Nassen!) als Untergrund oder hebt eine Grasnarbe aus.
Einschränkungen bei Waldbrandgefahr: Überdies darf man kein Feuer machen, wenn die lokalen Behörden bei Waldbrandgefahr „eldningsförbud“ (Feuerverbot) verhängt haben. Das tun sie bei Brandgefahr im Zusammenhang mit andauernder Trockenheit, also meist März bis Juni. Wenn Ihr unsicher seid, könnt ihr auf dieser Karte nachschauen, wo momentan Waldbrandgefahr herrscht:
Hier seht ihr eine Übersicht der aktuellen Verbotslage:
https://www.krisinformation.se/en/hazards-and-risks/gras--och-skogsbrand/fire-bans
Mehr dazu findet ihr unter Feuer und Kocher.
Bei starkem Wind solltet Ihr ebenfalls kein Feuer machen.
Es könnte sich ausbreiten. Sägt keine Sträucher um, und fällt keine Bäume. Überdies dürft Ihr keine Äste oder Zweige abbrechen. Allerdings dürft Ihr heruntergefallene, trockene Zweige und Äste mitnehmen und für das Feuer verwenden.
Wenn Ihr die Feuerstelle verlasst, solltet Ihr Euch vergewissern, dass das Feuer wirklich erloschen ist. Am besten kippt Ihr einen Eimer Wasser darüber.
6. Beeren, Blumen und Pilze
Beeren und Pilze darf man sammeln, Blumen darf man pflücken. Es ist jedoch verboten, geschützte Pflanzen mitzunehmen oder gar auszugraben.
Geschützt sind z. B. blaue Buschwindröschen („blåsippor“, deutsch auch Leberblümchen) und alle Orchideen-Arten. Von einigen geschützten Blumen darf man einen Strauß für den eigenen Bedarf pflücken. Einige Pflanzen sind nur regional geschützt.
Früchte, Beeren, Gemüse oder andere Dinge, die in einem Garten, einer Anpflanzung oder auf einem Acker wachsen, darf man ebenfalls nicht mitnehmen. Das wäre Diebstahl.
Denkt daran, dass ihr keine Äste, Zweige, Birkenrinde und Rinde von wachsenden Bäumen abreißen dürft.
7. Angeln und Jagen
Angeln und Jagen sind nach dem Jedermannsrecht nicht erlaubt. Fast alle Binnengewässer erfordern eine Angelkarte („fiskekort“).
In den fünf größten Seen dürft Ihr jedoch ohne Angelkarte angeln: im Mälaren, Vänern, Vättern, Hjälmaren und im Storsjön in Jämtland. Erkundigt Euch, bevor Ihr Eure Angel auswerft. Das Fischen mit Netzen etc. zählt übrigens nicht zum Jedermannsrecht, nur Handangeln sind erlaubt.
An Schwedens langer Meeresküste braucht Ihr in der Regel keine Angelkarte.
Wenn Ihr angeln wollt, dürft Ihr auch einen Bootssteg außerhalb eines Grundstücks benutzen (meidet also den Nahbereich um ein Haus). Den Steg müsst Ihr allerdings verlassen, wenn der Besitzer den Bootssteg selbst benutzen möchte.
8. Hunde
In der Natur müssen Hunde zwischen dem 1. März und dem 20. August angeleint sein, damit das Wild in Ruhe seine Jungen aufziehen kann.
Im Prinzip gilt der Leinenzwang das ganze Jahr über, denn auch außerhalb der Periode März bis August muss ein Hund so beaufsichtigt werden, dass er Wildtiere in der Natur nicht verfolgen kann.
Die Schweden lassen deshalb (und aus Rücksicht vor anderen Wanderern) selbst gut erzogene Hunde selten frei in der Natur laufen. Es gibt deshalb in vielen schwedischen Gemeinden eingezäunte „Spielplätze“ für Hunde, wo sie sich frei bewegen dürfen.
9. Naturschutzgebiete
In Naturschutzgebieten und Nationalparks gelten in der Regel besondere Bestimmungen.
Das Jedermannrecht gilt dort nicht oder nur in Teilen, um Natur- und Kulturwerte zu schützen. z. B. können Zelten und Radfahren verboten sein. Lest die Hinweistafeln in diesen Gebieten oder informiert euch vorab über die Websites der Gebiete.
Quellen und weiterführende Hinweise
Die Website des schwedischen Umweltschutzministeriums:
https://www.naturvardsverket.se/en/topics/the-right-of-public-access/
Hier eine zusammenfassung auf Deutsch:
https://www.naturvardsverket.se/4a4384/globalassets/media/publikationer-pdf/8500/978-91-620-8523-0.pdf
Hier eine Broschüre auf Deutsch zum Kanu fahren:
https://www.naturvardsverket.se/4a681b/globalassets/media/publikationer-pdf/ovriga-pub/allemansratten/978-91-620-8529-2.pdf
Hier eine Übersicht der aktuellen Waldbrandlage:
https://www.smhi.se/en/weather/warnings-and-advisories/warnings-and-advisories/warnings - ws=wpt-a,proxy=wpt-a,district=031,page=wpt-warning-alla
Und hier eine Übersicht der aktuellen Verbotslage:
https://www.krisinformation.se/en/hazards-and-risks/gras--och-skogsbrand/fire-bans