Barkassenabrechnung
Wer vom Bundesamt eine Handkasse, z.B. mit Wechselgeld etc., bekommt, muss bei Rückgabe eine Barkassenabrechnung vorlegen.
Eigenbeleg
Wenn du Ausgaben hast und dafür keinen Nachweis bekommen konntest, muss hierfür ein Eigenbeleg ausgestellt werden.
Erstattungsantrag für die BahnCard
Wenn du häufig mit der Bahn zu BdP-Bundesveranstaltungen gefahren bist und nachweisen kannst, dass du durch die Anschaffung einer BahnCard mindestens soviele Euro an Fahrtkosten gespart hast, wie die BahnCard gekostet hat, kannst du beim Bundesamt die Erstattung deiner BahnCard-Kosten beantragen. Fülle dazu das hier verlinkte Formular aus.
Großkundenrabatt DB - BahnCard Business
Der BdP hat zur Unterstützung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie zur Reduktion von Reisekosten bei Veranstaltungen und Tagungen einen Großkundenvertrag mit der Deutschen Bahn abgeschlossen. Seit Dezember 2011 ist die Nutzung des Großkundenrabatts nur noch mit einer BahnCard Business (BCB25, BCB50) möglich. Diese BahnCards sind teuerer als "normale" BahnCards, aber mit ihnen erhältst du 5 Prozent Nachlass auf den Kaufpreis deiner Fahrkarte (egal ob online im Großkundenportal, am Schalter oder am Automaten). Zudem sind mit der BahnCard Business auch günstigere Stornobedingungen verbunden.
Die Mehrkosten (bei der BCB50 ca. 50€) rentieren sich durch den geringen Nachlass von 5 Prozent leider nur bei intensiver Nutzung.
Weiterführende Informationen zum Erhalt einer BahnCard Business erhältst du in den Landesgeschäftsstellen, bzw. im Bundesamt.
Reisekosten
Reisekostenabrechnungsformular pdf mit Formularfunktion
Reiskostenabrechnungsformular pdf Druckversion
Damit die Kosten korrekt abrechnet werden, hier die BdP-Abrechnungsordnung: 809002-0420_Abrechnungsordnung.pdf
Spendenbescheinigungen
Der BdP ist lt. letztem Freistellungsbescheid vom 17. Januar 2017 von der Körperschaftssteuer befreit, weil der Verein gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 51 ff. AO dient.
Der Verein ist berechtigt für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Bitte wendet euch dazu an das Bundesamt unter info@pfadfinden.de.
Für Mitgliedsbeiträge unter 200,00 EUR stellen wir keine Zuwendungsbestätigungen aus. Hier reicht für das Finanzamt ein sog. "Vereinfachter Nachweis", z.B. eine Kopie des Kontoauszugs, aus.
Merkblatt-Spendenbescheinigungen