Hygiene und speziell der Umgang mit Lebensmitteln auf Lagern sind besonders zu beachten. Neu ist, dass das Gesundheitsamt Anforderungen an das Kochen in kleinen Gruppen stellt. In den einzelnen Gruppen, in denen die Zubereitung von Speisen erfolgt, muss jeweils mind. 1 Person im Besitz einer Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sein. Diese kann über das Gesundheitsamt am Wohnort ausgestellt werden. Außerdem müssen alle Personen, die bei der Zubereitung von Speisen mithelfen, auf Stammesebene über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen (Händehygiene...) und Ausschlussgründe (Erkrankungen nach § 42 Abs. 1 IfSG) belehrt werden.


Hygiene in der Stammesküche

Der Umgang (z.B. Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen etc.) mit Lebensmitteln bedarf besonders auf Fahrt oder Lagern mit vielen Menschen der besonderen Um- und Vorsicht. Gesetzliche Vorgaben sehen hier nun im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung besondere Maßnahmen vor: Dieses ist die Belehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG).Das ist grundsätzlich nichts Neues, auch auf den letzten Bundeslagern wurde schon so verfahren.


Das bedeutet §43 IFSG für euch:

  • In jeder Stammesküche/Kochgruppe müssen alle Küchenverantwortlichen eine Hygienebelehrung (Erstbelehrung nach §43 IFSG) 
  • In den Cafés, der Markthalle oder an Lebensmittelständen müssen sogar alle Mitarbeitenden Menschen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen eine Hygienebelehrung vorweisen können.
  • Die Hygienebelehrung muss vor dem Bundeslager durchgeführt werden.
  • Auf dem Bundeslager wird es keine zentrale Hygienebelehrung geben, da dies schon zu spät wäre.

Die Hygienebelehrung (Erstbelehrung) könnt ihr in aller Regel bei euren lokalen Gesundheitsämtern absolvieren - viele bieten sogar Online-Kurse hierfür an - schaut hierzu einfach auf den Internetseiten eurer Gemeinde/Gesundheitsämter nach.

Nach der Erstbelehrung erhaltet ihr einen "Lebensmittelausweis", welchen ihr mit zum Bula nehmen und ggf. dort vorzeigen müsst.

Personen mit entsprechender Fachausbildung, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden, haben i.d.R. bereits ein "Gesundheitszeugnis" und benötigen keine erneute Belehrung nach IFSG.


Was kostet die Erstbelehrung?

In der Regel kostet die Erstbelehrung zwischen 25-35€. Die genauen Kosten erfahrt ihr bei eurem lokalen Gesundheitsamt. Fragt bspw. auch bei eurem Förderverein oder der Stadt/Gemeinde nach, ob diese euch die Kosten bezuschussen oder erstatten - so muss nicht der Stamm die Kosten hierfür tragen.


Weitere Informationen zu dieser Thematik findet ihr z.B. auf folgende Webseiten:

Bei weiteren Fragen wendet euch gerne an unseren Hygienebeauftragten "Brummi" unter bundeslager@pfadfinden.de.

Zusammengefasst

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