Will eine Person, die schon einmal Mitglied im BdP war, wieder beitreten, handelt es sich dabei ebenfalls um einen Eintritt gemäß der Aufnahmeordnung. Das heißt, dass diese einen neuen Aufnahmeantrag stellen und den kompletten Aufnahmeprozess gemäß Aufnahmeordnung durchlaufen muss. Denn ein Austritt kann grundsätzlich nicht „rückgängig“ gemacht werden. Die praktische Umsetzung des Verfahrens weicht in der Regel von einer erstmaligen Aufnahme ab und wird im Folgenden beschrieben.
In der Mitgliederverwaltungssoftware wird jedes Mitglied nur einmal geführt und mehrere, gegebenenfalls zeitlich unterbrochene, Mitgliedschaften werden durch mehrere Tätigkeitszuordnungen zum selben Personendatensatz abgebildet. Für jede Art und jeden Zeitraum der Mitgliedschaft wird dabei eine eigene Mitgliedstätigkeit angelegt. Nur in dem Ausnahmefall, dass der frühere Mitgliedsdatensatz bei der Beendigung der letzten Mitgliedschaft oder später anonymisiert wurde und somit nicht mehr auffindbar ist, kann ein neues Mitglied angelegt und das Standardaufnahmeverfahren angewendet werden.
Ablauf der Wiederaufnahme
Stamm
- Das ehemalige Mitglied füllt einen neuen Aufnahmeantrag aus und vermerkt die frühere Mitgliedschaft. Volljährige Antragsteller*innen müssen auch eine Begründung angeben.
- Die Stammesführung prüft den Aufnahmeantrag und ergänzt bei einer*m Volljährigen (oder bei einer Ablehnung) ihre schriftliche Stellungnahme.
- Der Aufnahmeantrag wird an den Landesverband weitergeleitet.
- Parallel dazu erfolgt eine Information per E-Mail an den*die Landesmitgliederverwalter*in, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme unterwegs ist.
Landesverband
- Der Landesvorstand prüft den Aufnahmeantrag. Bei Volljährigen (oder einer Ablehnung) ergänzt er seine Stellungnahme.
- Eine Fotokopie oder ein Scan des Aufnahmeantrages wird an das Bundesamt weitergereicht, mit dem Hinweis, dass es sich um eine Wiederaufnahme handelt.
Bundesamt
- Der*Die Bundesmitgliederverwalter*in prüft den Aufnahmeantrag. Bei einem*r volljährigen Antragsteller*in ist die Zustimmung des Bundesvorstandes notwendig.
- Wird die Wiederaufnahme genehmigt, muss der Mitgliedsdatensatz in der Mitgliederverwaltung zunächst reaktiviert und die Mitgliedschaft aktualisiert werden (siehe Anleitung Mitglied reaktivieren). Das alte Eintrittsdatum bleibt bestehen.
- Der*Die Landesmitgliederverwalter*in wird darüber informiert, dass das Mitglied reaktiviert wurde.
- Das Mitglied erhält ein Begrüßungsschreiben samt Mitgliedsausweis zugeschickt.
Landesverband
- Prüfung der Mitgliedstätigkeit und der zugeordneten Beitragsart in den Basisdaten des Mitglieds
- Aktualisierung der Kontaktdaten des Mitglieds
Abgelehnte Anträge
Wird ein Aufnahmeantrag im Rahmen des Wiederaufnahmeprozesses abgelehnt, so wird der inaktive Datensatz gesperrt. Hierdurch wird bei zukünftigen Anträgen derselben Person automatisch auf den bestehenden abgelehnten Antrag hingewiesen.
Die Sperrung erfolgt durch die Administrator*innen im Backend.