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Einleitung

In die Überlegungen dieses Konzeptes sind

  • Rückmeldungen aus der Reflexion des letzten Bundeslagers,
  • Anregungen, Ideen und Wünsche aus Diskussionen mit diversen Vertreter*innen der Landesverbände/Unterlager,
  • Vorstellungen der Lagerleitung,
  • technische/infrastrukturelle Gegebenheiten des Lagerplatzes,
  • Meinungen einzelner Bereichsleitungen,

eingeflossen.

Ziel dieses Konzeptes soll es sein, eine sichere und möglichst einfache Lösung zur Kühlung von Lebensmitteln auf dem Bundeslager zu schaffen.

Die durchgehende Gewährleistung einer ausreichenden Lebensmittelhygiene steht hierbei an erster Stelle.

Zugleich soll die getroffene Regelung auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis darstellen, ohne dass auf kühlnotwendige Lebensmittel, rein aus kostentechnischer Sicht hin, gänzlich verzichtet werden muss.


Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung

  1. "Just-in-Time-Verpflegung" → Umsetzung liegt im Aufgabenfeld der Lagerküchen.
  2. Bereitstellung von Kühl-Infrastruktur ("Kühlanhänger u. Kühlcontainer") → Umsetzung liegt im Aufgabenfeld des Bereich "Technik".
  3. Reduzierung der insgesamt zur Verfügung stehenden/angebotenen Lebensmittel, die zwingend gekühlt werden müssen → Umsetzung liegt im Aufgabenfeld des Bereich "Verpflegung" ("Markthalle").

"Just-in-Time-Verpflegung"

  • Keine (Dauer-)Lagerung von zu kühlenden Lebensmitteln direkt bei/in den Küchen.
  • Max. Lagerdauer für zu kühlende Lebensmittel im Kühlwagen des UL (s.u.) für den selben Tag (Organisation u. Verantwortung liegt bei den Unterlagerleitungen).
  • Lagerhaltung im Bereich der "Markthalle".

→ Lebensmittel sollen möglichst dann geholt werden, wenn diese auch gebraucht u. verarbeitet werden.

Bereitstellung von Kühl-Infrastruktur

  • Je TN-Zahl auf UL-Ebene werden gemäß nachgeführter Aufstellung strombetriebene kleinere "Tages"-Kühlanhänger, bundesseitig, zur Verfügung gestellt. Die Kalkulation hierfür obliegt dem Bereich "Technik".
  • Große Kühlanhänger (Kühlung von Lebensmitteln vor dem Erwerb) werden weiterhin an der "Markthalle" vorgehalten.


ULkalkulierte TN-Zahl

Anzahl Stämme
(25 Pers. = 1 Stamm)

Anzahl Kisten
(2 pro Stamm)

Volumen Kisten*zusammen mit
SH/HH400

16

32

1,6m³

RPS
NDS80032643,2m³Hessen
BBB30012241,2m³Sachsen
Hessen70028562,8m³NDS
NRW40016321,6m³---
RPS40016321,6m³SH/HH
BaWü40016321,6m³---
Bayern80032643,2m³---
Sachsen1506120,6m³BBB

*Eine Metzgerkiste hat 600x400x200 = ca. 0,05m³


ULGröße benötigtGröße AnhängerBemerkungum wie viel % ist der Anhänger größer
1SH/HH + RPS3,2m³ca. 11,5m³Größer als Bayern weil zwei UL.259,38%
2NDS + Hessen6m³ca. 30m³30m³ ist kleinster LKW Anhänger. PKW hat maximal 11,5m³.400%
3BBB + Sachsen1,8m³ca. 8,7m³Größer als NRW und BaWü weil zwei UL.383,33%
4NRW1,6m³ca. 6,35m³Kleinere Anhänger nicht verfügbar.296,88%
5BaWü1,6m³ca. 6,35m³Kleinere Anhänger nicht verfügbar.296,88%
6Bayern3,2m³ca. 8,7m³
171,88%


Geplante Standorte der Kühlanhänger (Blaue Punkte):

Reduzierung zwingend zu kühlender Lebensmittel

  • Die "Markthalle" prüft, inwiefern auf zwingend zu kühlende Lebensmittel zugunsten anderer Alternativen verzichtet werden kann, ohne in puncto Qualität und Nachhaltigkeitsrahmen Abstriche machen zu müssen und richtet ihr Angebot entsprechend aus.

Ergänzende Regelung zum Cafébetrieb

Für den Cafébetrieb wird folgendes festgehalten:

  • Die Getränkekühlung steht infrastrukturell in Sachen Stromversorgung grundsätzlich in zweiter Reihe!
  • Jedes Café erhält gemäß Stromkonzept Möglichkeit einer kleineren Kühleinheit (bereitgestellte Anschlussleistung gemäß Stromkonzept 3.000 Watt).
  • Für Getränke wird, analog zur Lebensmittelkühlung, ein gesonderter Getränkewagen an der "Markthalle" vorgehalten.


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