Neue Benutzer/innen der Mitgliederverwaltung legen ihr Benutzerkonto selbst an – dieser Prozess wird Selbstregistrierung genannt.

Damit ein/e Funktionsträger/in die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen ihrem/seinem Mitgliedsdatensatz zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet worden sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

 

Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:

 

Im folgenden Dialogfeld muss sich der/die neue Benutzer/in nun anhand von Mitgliedsnummer und Geburtsdatum identifizieren. Darüber hinaus müssen die Nutzungsbedingungen, welche wichtige Hinweise zum Datenschutz enthalten, gelesen und akzeptiert werden.

Da im Rahmen der Selbstregistrierung die Nutzungsbedingungen rechtsverbindlich akzeptiert werden, darf dieser Vorgang nur von dem/der neuen Benutzer/in selbst ausgeführt werden. Eine durch Dritte durchgeführte Registrierung im Namen des neuen Benutzers ist nicht zulässig!


Die fünfstellige Mitgliedsnummer entspricht nicht der (alten) Ausweisnummer. Sie kann bei dem/der Landesmitgliederverwalter/in erfragt werden und ist im Adressfeld der Pfade (unmittelbar oberhalb der Anschrift zwischen den ##-Zeichen) sowie in neu ausgestellten Mitgliedsausweisen neben dem Eintrittsdatum zu finden.

 

 

Nach Abschluss der Registrierung werden die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Startpasswort, an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt (Feld „E-Mail 1“). Ihr erhaltet übrigens alle 90 Tage eine Aufforderung zum Ändern des Passwortes.

Probleme?

Sollte es Schwierigkeiten bei der Zustellung oder Verwendung der Zugangsdaten geben, dann probiert zunächst Folgendes:

Wenn ihr dennoch keinen Zugang zur Mitgliederverwaltung erhaltet, dann kontaktiert bitte eure/n Landesmitgliederverwalter/in.